AlfredWeil040601De

2004-06-01 DE Alfred Weil MdEP verteidigt EU-Rat und BMJ

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Zusammenfassung

In einer Antwort auf einen besorgten Bürger kurz vor der EU-Wahl 2004 gibt der Kandidat Alfred Weil von der SPD (oder seine Zuarbeiter) das soeben auf Betreiben der Bundesregierung vom Ministerrat verabschiedete Ratspapier, welches den extremsten Pro-Software-Patent Standpunkt des bisherigen Verfahrens darstellt, als Fortschritt aus, stellt insbesondere kosmetische Änderungen der Bundesregierung (etwa die Forderung, dass der technische Beitrag neu sein müsse), als wesentliche Verbesserungen dar, bezeichnet frühere Parlamentsposition als "rigide", verspricht, die SPD werde sich "weiterhin für die KMU einsetzen", ohne jedoch klar zu stellen, welche Errungenschaften des vorigen Parlamentsantrages sie verteidigen wird.

Der Brief

Sehr geehrter Herr Jakobs,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vorschlags einer europäischen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen an die SPD in Darmstadt, die ihr Geschäftsführer Jensen Fleckenstein zuständigkeitshalber am 25.5.04 an mich weitergeleitet hat. Hier einige Stichworte zu diesem Thema.

Der Ministerrat hat am 18. Mai eine erste Einigung erreicht. Dieser "Gemeinsame Standpunkt" ist die Antwort der Regierungen auf die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlamentes aus erster Lesung vom 24. September 2003. Die Vorschläge des Europäischen Parlamentes sind eindeutig rigider hinsichtlich der Definition und der Vergabe von Patenten im Vergleich zum Kommissionsvorschlag. Der jetzt vorliegende Vorschlag des Rates hat allerdings nur wenige der Änderungsvorschläge des Parlaments übernommen. Allerdings ist dies im Gesetzgebungsverfahren durchaus als normal anzusehen. Immerhin ist der nun vorliegende Standpunkt des Rates gegenüber früheren Entwürfen der Ratspräsidentschaft deutlich verbessert. Dies ist im übrigen maßgeblich auf die Intervention der deutschen Bundesregierung im Rat zurückzuführen.

Wie geht das Gesetzgebungsverfahren nun weiter? Derzeit wird der Entwurf des Rates in alle Amtssprachen übersetzt. Danach wird der Rat seinen Entwurf formal an das Europäische Parlament überweisen. Nach Neukonstituierung des Europäischen Parlamentes im Nachgang der Wahlen am 13. Juni wird der Bericht in zweiter Lesung im zuständigen Ausschuss beraten. Ich gehe davon aus, dass der neue Bericht von der Berichterstatterin aus erster Lesung, Arlene Mc Carthy (britische Sozialdemokraten), im frühen Herbst vorgelegt wird. Hierzu können dann erneut Änderungen eingereicht werden. Meiner Einschätzung nach wird das Europäische Parlament vorraussichtlich gegen Ende des Jahres 2004 in zweiter Lesung abstimmen.

Da derzeit davon auszugehen ist, dass eine Einigung mit Ministerrat und Europäischer Kommission in zweiter Lesung nicht leicht wird zu erzielen sein, muss dann möglicherweise ein Kompromisstext im Vermittlungsverfahren ausgehandelt werden.

Wie Sie sehen, wird es noch eine Reihe von Möglichkeiten geben, die verschiedensten Bedenken und Vorschläge in den Beratungen zu berücksichtigen. Der Fraktion der Sozialdemokraten geht es darum, eine Patentierung von computerimplementierten Erfindungen nur in den Bereichen zuzulassen, wo Software einen Beitrag zu einer tatsächlich technischen sowie neuen Erfindung leistet. Der Parlamentstext aus erster Lesung schließt ausdrücklich die Patentierung von Geschäftsmethoden, mathematischen oder anderen Methoden aus. Ich freue mich, dass die deutsche Bundesregierung in der Ratssitzung vom 18. Mai die Einfügung eines Artikel 4a erreicht hat, der den entsprechenden Änderungsvorschlag des Parlaments wörtlich übernimmt und ergänzt. Explizit wird ausgeschlossen, dass ein Computerprogramm als solches eine patentierbare Erfindung darstellen kann. Die Bundesregierung hat im Rat zudem eine genauere Definition des Begriffes des "technischen Beitrags" in Artikel 2(b) durchgesetzt.

Ich persönlich halte eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen für sinnvoll, um die derzeit bestehenden Unklarheiten darüber, was patentierbar ist und was nicht, zu verringern. EU-weit bestehen unterschiedliche gesetzlichen Auslegungen, die teilweise zur Vergabe von Patenten durch das Europäische Patentamt und einzelne nationale Patentämter geführt haben, die erheblich über den von uns gewünschten Rahmen hinaus geht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde im Prinzip Klarheit und Vereinheitlichung bei der Vergabe von Patenten für computerimplementierte Erfindungen schaffen.

Die Abstimmung im Parlament in erster Lesung hat der Öffentlichkeit deutlich gezeigt, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht den einseitigen, patentfreundlichen Ansatz etwa der Vereinigten Staaten oder Japan übernehmen will. Wir möchten strengere Regeln für die Patentierbarkeit. Besonders die europäischen Sozialdemokraten haben mit ihren Anträgen dafür gesorgt, dass entsprechende Formulierungen aufgenommen wurden. Unserer Meinung nach soll die Richtlinie einerseits gewährleisten, dass Innovation und Freiraum für jene Programmierer gewährleistet ist, die den Ansatz des Urheberrechtsschutzes für ausreichend halten. Andererseits sollte es keine Nachteile für die europäische Industrie geben, die aus der Vernachlässigung des Patentschutzes für tatsächliche Erfindungen entstehen würden.

Die Patentierung von computerimplementierten Erfindungen wird ausdrücklich von einem großen Teil der europäischen Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen) gewünscht. Viele Unternehmen operieren international und möchten ihre Produkte ähnlich schützen lassen wie es ihre Wettbewerber in anderen Teilen der Welt tun. Dies ist u.a. auch notwendig, damit die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in diesen Bereichen in Europa gewahrt bleiben.

Vor diesem Hintergrund gebe ich zu bedenken, dass eine Fundamentalopposition gegen die Richtlinie für computeremplementierte Erfindungen kontraproduktiv wäre. Die Mitgliedstaaten könnten zu der Überzeugung gelangen, dass ein Scheitern der Richtlinie eher im Interesse der breiten Mehrheit der Unternehmen ist als die Verabschiedung einer Richtline, die Patentschutz für tatsächliche computerimplementierte Erfindungen nicht oder unzureichend gewährt. Das würde bedeuten, dass die derzeitige, unbefriedigende Praxis der Patentvergabe andauern würde. Ich bezweifle dass eine solche Entwicklung letztlich im Interesse der kleineren Entwicklungshäuser und Programmierer wäre.

Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die sozialdemokratischen KollegInnen im Europäischen Parlament in der kommenden Legislaturperiode weiterhin auch für die Anliegen der kleinen und mittleren Softwareunternehmen sowie der unabhängigen Programmierer einsetzen werde. Unser Hauptziel wird sein, eine klare und strenge Definition dessen sicherzustellen, was patentiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Alfred Weil

alfred weil büro willi görlach, mdep fischerfeldstraße 7-11 60311 frankfurt tel 069/299888500

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