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Berlin, 09. Juni 2005 - Der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach antwortet auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings (CDU) zeitgleich mit einem Schreiben der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, welches für eine Beibehaltung der Ratsversion der Softwarepatent-Richtlinie ohne wirksame Änderungen wirbt. In seiner Stellungnahme leugnet Alfred Hartenbach die Weigerung der deutschen Delegation im Rat, Änderungen an der Softwarepatentrichtlinie im Sinne des interfraktionellen Bundestagsbeschlusses zu akzeptieren. Darüberhinaus lehnt er eine Beeinflussung der laufenden Arbeitsgruppensitzungen des Rates durch den Bundestagsbeschluss ab.
Der Textkörper des Schreibens, der zwei Fragen und sogenannte "Antworten" umfasst, wird im Folgenden wiedergegeben und kommentiert.
Frage Nr. 6/18:
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung in der Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats zum Gemeinsamen Standpunkt der Richtlinie über die "Patentierbarkeitcomputerimplementierter Erfindungen" (Ratsdok. 11979/04), die sich mit den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments beschäftigt, gegen die Aufnahme des Begriffs "Naturkräfte" ausgesprochen hat, obwohl der Bundestag in dem interfraktionellen Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik sichern -- Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" auf Bundestagsdrucksache 15/4403 sich für die Aufnahme einer Technikdefinition in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgesprochen hat, die explizit die Naturkräfte erwähnt, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend?
Antwort:
Das trifft nicht zu.
Das durchgesickerte Protokoll der Ratsarbeitsgruppensitzung zeigt klar, dass die Frage des Abgeordneten Dr. Krings zu bejahen ist. Von deutscher Seite wurden in der Ratsarbeitsgruppe alle Änderungsanträge abgelehnt, die eine Technizitätsdefinition im Sinne der Forderungen des interfraktionellen Bundestagsbeschlusses einbringen würden. Im weiteren Teil der Antwort gibt Hartenbach dies sogar selbst zu:
Die Bundesregierung würde - genau wie der Deutsche Bundestag - die Aufnahme einer Technikdefinition, die sich an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert, begrüßen. Derzeit werden in der Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats die Änderungsanträge beraten, die im Rahmen der zweiten Lesung durch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in den Rechtsausschuss eingebracht wurden. Keiner dieser eingebrachten Änderungsanträge greift die Definition des Bundesgerichtshofs vollständig auf. Einige Anträge enthalten lediglich einzelne Teile dieser Definition, darunter den Bezug auf die Naturkräfte. Diese Teildefinitionen führen zu einer nicht gewollten und nicht praktikablen Verkürzung der bewährten Terminologie des Bundesgerichtshofs.
Die BGH-Entscheidung "Dispositionsprogramm", spricht einer Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges die Patentierbarkeit, mithin Technizität, zu. Beispiele der Änderungsanträge, die dies aufgreifen, sind 68 = 74 und 76. Im Übrigen ist die genannte Formulierung des BGH als Definition des "technischen Verfahrens" anzusehen. Die Technizität kommt dem "Einsatz beherrschbarer Naturkräfte" zu, das "planmäßige Handeln zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges" beschreibt den patentrechtlichen Verfahrensbegriff. Änderungsanträge wie 59, 60 und 61, die sich auf das Wesen der Technizität konzentrieren, können deswegen nicht als "unvollständig" verworfen werden. Auch Änderungsanträge wie 70 = 71, die den Begriff "Gebiet der Technik" anwendungsbezogener erläutern, widersprechen nicht der BGH-Definition.
Es gibt also keinen Grund, so zu tun, als wären die Änderungsanträge der Europa-Parlamentarier unverträglich mit dem Technikbegriff des BGH oder nicht trennscharf genug. Obendrein wäre die genannte Konsequenz, die deutschen Vertreter müssten deswegen jegliche Abgrenzung verwerfen, völlig unverständlich angesichts der Patentinflation der letzten Dekaden, die auf eben jener Ablehnung einer Begrenzung beruhen.
Soweit im Laufe der derzeit stattfindenden Beratungen im Europäischen Parlament die Technikdefinition des Bundesgerichtshofs noch vorgeschlagen wird, wird die Bundesregierung diesen Antrag selbstverständlich unterstützen.
Damit ist klar, dass die Bundesregierung bestenfalls passiv bleiben und nicht eigens für eine Technizitätsdefinition sorgen will. Auch dies läuft dem diesbezüglichen Beschluss des Bundestages eindeutig zuwider.
Frage 6/19:
Welche Forderungen aus dem interfraktionellen Antrag hat die Bundesregierung in die Arbeitsgruppe eingebracht?
Antwort:
Derzeit befasst sich das Europäische Parlament im Rahmen der zweiten Lesung mit dem Rechtsetzungsvorhaben. Im Rahmen der Attaché- bzw. Ratsarbeitsgruppensitzungen werden nur die in das Europäische Parlament eingebrachten Änderungsanträge bewertet. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Beratung dieser Anträge die Entschließung des Deutschen Bundestages.
Eine Antwort "Keine, im Gegenteil: ..." wäre treffender. Offensichtlich handelt die Bundesregierung in Brüssel genau entgegen den Forderungen des Bundestages. Zusätzlich zu den bereits genannten Tatsachen über das Verhalten der deutschen Regierungsvertreter in Brüssel geht aus dem Protokoll der Ratsarbeitsgruppe hervor, dass die Bundesregierung die Softwarepatente-Richtlinie keiner Begrenzung der Patentierbarkeit dienen lassen möchte. Auch damit wendet sie sich gegen das ausdrückliche und grundsätzliche Anliegen aller Bundestagsfraktionen. Sogar an Programmansprüchen hält sie ausdrücklich fest, und selbst bei Interoperationsfragen befürwortet die Bundesregierung nur Regelungen, die bereits im allgemeinen Patentrecht enthalten und viel zu unspezifisch und verfahrenslastig sind, als dass sie der mittelständischen Software-Wirtschaft oder unabhängigen Entwicklern von Nutzen sein könnten.
Eine Diskussion von Vorschlägen nationaler Regierungen, Parlamente oder Dritter findet dagegen nicht statt. In diesem Stadium des Rechtsetzungsverfahrens kann also nur das Europäische Parlament, nicht der Rat, Änderungen an dem "Gemeinsamen Standpunkt" beschließen.
Mit anderen Worten: "Der Ball ist auf der anderen Seite, schaut dorthin, und kümmert Euch nicht darum, wie wir uns aufstellen." Tatsächlich stellt sich die Frage, warum der Rat der EU noch während der Meinungsbildung im Europaparlament bereits wieder Stellungnahmen von den Mitgliedsstaaten einholt. Leider hat dieser Vorgang nichts mit einer durchaus wünschenswerten Einflussnahme von nationalen Parlamenten auf ihre Regierungen zu tun - dies wird von Hartenbach ja gerade abgelehnt. Vielmehr dient die frühzeitige Positionierung der Ratsarbeitsgruppe einer fragwürdigen Einflussnahme der Regierungsvertreter auf das Europaparlament. Der Brief von Justizministerin Zypries an die deutschen Europa-Parlamentarier und das vorangegangene MdEP-Lobbying durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff bestätigen dies.
Die Ratsarbeitsgruppe tagt, um Positionen der Mitgliedsstaaten festzustellen. Wenn dabei von der deutschen Delegation nicht der Wille des Bundestages repräsentiert wird, liegt eine Selbstherrlichkeit der Bundesregierung vor, für deren routinemäßige Anwendung ihr sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach den Amsterdamer Verträgen jegliche Rechtsgrundlage fehlt. Sobald sich die Ratsarbeitsgruppe erst festgelegt hat, ohne Vorschläge aus den Demokratien der Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen, sind diese belanglos geworden. Mit solch einer Vorgehensweise sind seit September 2003 alle Versuche zur Einflussnahme der Parlamente und der Zivilgesellschaft auf die Haltung der Bundesregierung im Rat der EU aktiv sabotiert worden. Erst hieß es, es sei noch alles im Fluss, man könne noch keine Stellung beziehen, und seit Mai 2005 hieß es, nun sei doch alles schon vereinbart, da könne man nicht zurück. Die Abgeordneten des deutschen Bundestages konnten ihre Entschließung nur erarbeiten und verabschieden, indem sie sich von derartig missbräuchlichen Auslegungen der Gesetzgebungsregeln der EU eben nicht austricksen ließen, und sie werden ihrer Entschließung nur dann Geltung verschaffen können, wenn sie die Bundesregierung trotz ihrer anhaltenden Ausflüchte in die Pflicht nehmen.
Kommentare
Christian Cornelssen
Dieses Schreiben vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMJ an einen Abgeordneten des deutschen Bundestages zeigt, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Europaparlament ausschließlich in der Rolle des Senders und nicht in der des Empfängers von Gesetzgebungsvorschlägen sieht. Eine Nichtvertretung des Parlamentswillens wird trotz der vorliegenden Beweise geleugnet; gleichzeitig wird versucht, die Abgeordneten davon abzubringen, eine wirkliche Vertretung ihrer Interessen einzufordern. Während die Abgeordneten reale Probleme identifizieren und angemessene Lösungsvorschläge erarbeiten, betreibt das Bundesjustizministerium schlichte Propaganda und Desinformation im Namen seiner Ministerin und ihres Parlamentarischen Staatssekretärs. Wenn die Bundesregierung sich schon nicht auf einem demokratisch, ökonomisch und juristisch angemessenen Kurs bewegen kann, sollte sie sich wenigstens aus dem laufenden Gesetzgebungsprozess so weit wie möglich heraushalten - auch im Interesse ihres eigenen Ansehens.
André Rebentisch
Auf seiner Webseite zitiert Alfred Hartenbach Montesquieu: "Wenn man regieren will, darf man die Menschen nicht vor sich herjagen, sondern muß sie zum Folgen bringen." Beide Alternativen sind einer parlamentarischen Demokratie wesensfremd. Bemerkenswert ist, dass der Parlamentarische Staatssekretär nicht nur zulässt, dass dem Bundestag zuwider gehandelt wird, sondern er auch unwahre Behauptungen an den CDU-Abgeordneten Krings gibt. Man könnte ihm Glauben schenken, wenn nicht in Brüssel die geheimen Protokolle der Ratsverhandlungen offen zirkulieren würden.
Alfred Hartenbach behauptet "In diesem Stadium des Rechtsetzungsverfahrens kann also nur das Europäische Parlament, nicht der Rat, Änderungen an dem "Gemeinsamen Standpunkt" beschließen." Das ist zwar korrekt, hier die Nachfrage aus dem Bundestag zu kritisieren, ist aber lächerlich, wenn man den jüngsten Regelverstoss seiner Ministerin, die Einmischung in die parlamentarische Meinungsbildung des Europaparlamentes, bedenkt. Auch über die Trilog-Verhandlungen wurde der Bundestag nicht angemessen infomiert. Die unerträgliche Verhandlungsposition, die nur durch Indiskretion öffentlich wurde, zeigt eine Missachtung der parlamentarischen Gewalt durch das Ministerium. Ruft man sich ins Gedächtnis, was Dr. Krings im Bundestag bei der Verabschiedung des Bundestagsvotums verlautbarte, ist dieses Verhalten des BMJ unerhört. Ein Ministerium frei parlamentarischer Kontrolle. Ganz wie mir Abgeordnete des Bundestages sagten: "Auf das, was das BMJ macht, hat bei uns keiner Einfluss." Ich finde das ausgesprochen beunruhigend.
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Christian Cornelssen, Berlin, 0160 / 38 31 686, <Nutzer ccorn Rechner ffii org>
