BmjErnst041018De
Meine Nachfrage an das BMJ vom 18. Oktober 2004
- An das Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Betreff: Hinweis auf Vernachlässigung der GGO Sehr geehrte Damen und Herren, am 21.07.2004 habe ich einen Brief an ihr Ministerium geschickt. Darin hatte ich ein paar Fragen in Bezug auf die geplante EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gestellt. Mittlerweile sind fast 8 Wochen vergangen und ich habe bislang immer noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Daher weise ich Sie nun darauf hin, dass mir nach 4 Wochen wenigstens eine Zwischennachricht hätte zugehen müssen, gemäß Art.14 Abs.1 GGO.
- GGO (Auszug) § 14 Anträge, Fragen und Beschwerden (1) Anträge, Fragen und Beschwerden sind so schnell und so einfach wie möglich zu erledigen. Erfordert die Antwort einen Zeitraum von mehr als vier Wochen, ist eine Zwischennachricht zu erteilen.
Ich warte nun weiterhin auf eine Antwort von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Ernst
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