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Kurzinformation "Softwarepatente oder Open Source?" vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages

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In der 2 seitigen Kurzinformation "Der aktuelle Begriff" vom 13.04.2005 mit dem Titel "Softwarepatente oder Open Source?" versucht der Fachbereich Europa der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten über die Entscheidungen zu den EU-Softwarepatenten aufzuklären. Ob dies gelungen ist kann im Originaltext nachgelesen werden. Ferner rezensiert Alexander Stohr das Papier.

Kritische Würdigung

von Alexander Stohr.

Quelle/Verfasser ist laut Dokument die folgende Person:

Das Dokument hat 2 Seiten. Nun zum Inhalt, zunächst die Einleitung:

Die Mär der Disharmonie in den Mitgliedsstaaten wird unkritisch übernommen. Kein Wort dass alle sowieso dem EPÜ folgen. Allerdings wird postuliert, dass die unterschiedlichen

die eigentlichche Motivation für die Richtlinie sind.

Im Abschnitt "Schwerpunkte des Softwareschutzes" werden treffend grosse IT-Firmen als Befürworter identifiziert und !KMUs als Gegner, Stichwort: "Wettbewerbsnachteile". Irrig werden offene Standards mit Open Source gleich gesetzt. Das Urheberrecht als rechtlicher Gegenstandpunkt wird benannt. Die Konfliktfrage, ob Software technisch ist, wird aufgeworfen.

Unter "EU-Kommission: Gesamtbetrachtung" wird die EPA-Praxis der Bewertung nach Merkmalen so klassifiziert, dass damit eigentlich auf jede Computersoftware Patente möglich sein könnten. In anderen Worten, die Kommission möchte die schleichende EPA-Praxis der unbegrenzten Patentierbarkeit schlicht festschreiben.

Dagegen wird unter "EP: Kerntheorie" die Ablehnung des EU-K-Entwurfs dargelegt und den stattdessen favorisierte Technikbegriff zu effektiven Beschränkung von patentierbaren Erfindungen auf ein Kerngebiet. Software als solche ist nicht patentierbar (vgl. EPÜ), aber sie geniesst stattdessen als kreative Leistung eines Entwicklers Urheberrechtsschutz.

Ein wenig irreführend wird es dann aber doch unter "Kompromissvorschlag des Rates". Während die Ablehnung von Art. 3 (was ist das überhaupt?) vom Rat bestätigt wird, wird andererseits die Kernaussage der EP-Entwurfs über Technikdefinition vom Rat abgelehnt. Hier fehlt dem Text eindeutig die nötige Tiefe, er fällt zu knapp aus und unterschlägt wesentliche Aspekte der Problematik. Für mich ist es schwerlich zu sehen wo hier der Kompromiss sein soll, wenn das EP sozusagen im übertragenen Sinne einen Kleinwagen haben möchte während die Kommission zuvor einen 7,5t-LKW gefordert hat. Und nun bezeichnet es der Rat als Kompromiss wenn es faktisch im Text den 20t-LKW beschliesst und dem EU-Parlament zugesteht die Farbe mit zu bestimmen. Ein Kompromiss wäre z.B. ein 3,5t-Transporter gewesen. Im Text findet sich weiterhin die berechtigte Kritik am Rats-Entuwrf, dass die Auslegungsfreiheit durch die Patentämter und Gerichte gestärkt würde und dass damit das zentrale Ziel der Harmonisierung nicht erreichbar ist. Autsch - das ist pure, harte Kritik am jetzt zu verhandlenden Rats-Entwurf!

Die "Rechtslage" wird eher nach der Gerichts interpretiert und weniger nach der bestehenden deutschen Gesetzeslage. Es geht in zwei Phasen, die bekannte Kerntheorie mit Technizitätsforderung wie vom BGH mit Verweis auf Schutz durch Urheberrecht entschieden, und der Wandel mit Meilenstein-Entscheidung "Tauchcomputer von 1992" mit der eine "Gesamtbetrachtung aller techn. und nicht-techn. Merkmale" beginnt die eine vordergründig technische Software patentfähig machen kann.

Die "Position des deutschen Bundestages" mit der interfraktionellen Entscheidung wird genannt und allgemein gewürdigt. Dennoch geht der Text krass über die klare und eindeutige Befürwortung des EP- Entwurfs durch den BT, einschl. Kerntheorie und Technikdefinition, hinweg - er lässt es also aus diese Allianz zu betonen. Dafür wird eine Begrüssung des Kommissonspapiers aus der schlichten Begrüssung des Regelungsvorhabens impliziert. Mit der These, dass der Bundestag Patente auf bestimmte Software erlauben möchte wird übergangen, dass der Bundestag in der Tat nur einen äusserst engen Rahmen für die Patentierbarkeit umgesetzt wissen möchte - ganz im Gegensatz zu EU-K und EU-Rat. Es wird von einer Opposition zum aktuellen "Meinungsstand" gesprochen - und dabei wird unterschlagen, dass damit der Rats-Entwurf gemeint ist. Tja, der Bundestag sagt hiermit, das mit dem Rats-Entwurf der unbegrenzten Patentierbarkeit Vorschub geleistet wird, und dass man diesen Entwurf dringendst kippen muss.

Wo stehen eigentlich die Worte zur Rolle der Bundesregierung? Schliesslich hat diese ja die Position Deutschlands, und damit vor allem die Entschliessung des Bundestages in der EU vertreten sollen. Auch hier wiederum eine mehr als nur rein zufällige Auslassung.

Auslassungen weiterhin auf die Depesche wie sich das EP an den Rat gewandt hat um von ihm eine Rechtfertigungserklärung über die gemachten Änderungen am Entwurf zu erhalten, mit einer Antwort des Rates, die so klein ist wie ein Feigenblatt und damit leider keinen wirklich hilfreichen Beitrag zu einer inhaltlichlichen Diskussion leistet.

Auslassungen auch was die aussergewöhnlichen Beschlüsse im EP und JURI (juristischer Ausschuss) in Bezug auf einen kompletten Neustart des Richtlinienverfahrens und deren Ablehnung durch einen einzelnen Komissar in Form eines Willküraktes (der Staat bin ich) angeht.

Im Teil "Weiteres Verfahren" wird dann der Spagat vollends gemacht indem man dem "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates von Anfang 2004 mit dem Beschluss vom 7. März 2005 ohne jegliche Änderung (und unter Auslassung der zahlreichen Gegenstimmen sowie mehrerer eigenständiger Statements sowie der mehrfachen Verschiebung im Rat auf Grund von Verletzung der Geschäftsordnungsprinzipien sowie dem endgültigen "Beschluss" ganz entgegen aller geschriebenen Rats-Gesetze) angenommen wurde. Somit unterbleibt leider der Verweis auf die faktische Gleichheit zwischen der Würdigung des Rats-Konzepts und dem ebenso erwähnten Rats-Beschlusses. Dem Rats-Entwurf wird fälschlich unterstellt er würde explizit "Computerprogramme als solche" zu Gunsten der KMUs ausschliessen - aber ignoriert, dass die Grenzen der Patentierbarkeit so weit gefasst werden, dass dieses theoretische 'Last-Ressort' (noch dazu eh kaum industriell anwendbar) in seiner Grösse gegen Null streben wird. Auch die Konkretisierung durch den Rat (Deutschland hat ein "neu" eingebracht, wenn das nicht schon im alten Patentgesetz bzw. der EPÜ schon drin stehen würde... dann frag ich mich schon wie angeblich liederlich schlecht der Entwurf war, den die EU Gremien bis dahin vor sich auf dem Tisch liegen hatten...) wird angeschnitten und bleibt doch eine leere Hülse der Lob-Hudelei für einen Vorschlag, der in seiner Tragweite schlichtweg eine EU-Katastrophe ist. Weiterhin wird der zügigen Implementierung implizit das Wort geredet und davon gesprochen, dass die Kommission die Umsetzung überwachen solle - sprich zusehen wie die KMUs absehbar davon betroffen sein werden und wenn man die Ergebnisse am Markt beobachten kann soll sie das dann schon längst umgesetzte Gesetz zur Novellierung anregen.

Es ist dann schon fast gemütlich einfach zu lesen, wenn man wieder gegeben sieht, dass das EP eine 2. Lesung vor sich hat, in der es ganz nach den Worten von EU-Kommissar McCreevy den Rats-Vorschlag annehmen, ablehnen oder ändern kann - natürlich mit "absoluter Mehrheit der Mitglieder". Der Verfasser sieht durchaus die Möglichkeit gegeben, dass für die Richtlinie unter den jetzigen Umständen ein Scheitern in den denkbaren Bereich gehört.

Ich kenne den Computerwoche-Artikel noch nicht, aber es wäre durchaus denkbar, dass dieser Text aus dem Artikel zahlreiche Thesen entlehnt hat. Zumindest wird die Darlegung des Textes spätestens ab dem Rat-"Kompromiss" höchst bedenklich einseitig in der ausgewogenen Breite ihrer Darlegungen.

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