2003-11-28 Mehr von Busche zum "Doppelschutz der Software durch Patent- und Urheberrecht"
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einen neuen Artikel von Prof. Jan Busche entdeckt. Prof. Busche lehrt Patentrecht abd der Universität Düsseldorf und entwickelt seit Jahren rechtssystematische Rechtfertigungen für den "Doppelschutz von Software durch Urheberrecht und Patent", den das Europäische Patentamt während dieser Zeit einführte.
Der Text gibt einen Vortrag wieder, den am 28. November 2003 am Europäischen Patentamt gehalten zu haben angibt.
Auszüge mit Kommentaren
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Hartmut Pilch (ffii)
Wie bei vielen seiner patentjuristischen Kollegen vermisst man auch bei Busche jeden Versuch, die aus der eigenen Systematik folgenden Ergebnisse an ihren Auswirkungen zu messen und von dort wiederum Rückschlüsse auf die Adäquatheit der Systematik zu ziehen.
In der chinesischen Kommunistischen Partei vollzog sich ein Wandel zur Öffnung im Jahre 1978, als Deng Xiaoping verkündete, dass der Wert des Sozialismus nur an seinen wirtschaftspolitischen Erfolgen gemessen werden könne. "Die Praxis ist das einzige Kritierium zur Überprüfung der Wahrheit" lautete die Losung, mit der Deng gegen den dogmatischeren Mao-Erben Hua Guofeng antrat, um die Ära der "Befreiung des Denkens" und "Reform und Öffnung" einzuläuten.
Diese "Befreiung des Denkens" hat in der deutschen Patentbewegung noch nicht stattgefunden. Auf den parteitags-ähnlichen Veranstaltungen des EPA, BMJ und der Kaderschmiede MPI sind nach wie vor nur Vorträge gefragt, in denen von Dogmen wie "Ohne Patente keine Innovation" ("Ohne Sozialismus kein Neues China") ausgegangen wird und in denen die zu verfolgende politische Linie aus kanonischen Texten deduktiv abgeleitet wird, ohne dass zu erkennen wäre, warum gerade diese eine, den Wünschen der jeweiligen Machthaber entsprechende Linie und keine andere daraus abzuleiten sein soll, und ohne dass ein Kriterium zur Erfolgsbemessung unterschiedlicher Linien zugelassen oder auch nur gesucht würde.
Im Vergleich zur heutigen Lebendigkeit der Diskussion in Foren wie dem von der Zentralen Kaderschule der Kommunistischen Partei Chinas herausgegebenen Xinhua Wenzhai nimmt sich die Diskussion der deutschen Patentbewegung, wie Busche sie führt, wie ein Überbleibsel aus Zeiten der Kulturrevolution aus. Und der von Busche befürwortete Versuch, allein auf mathematischem Wege verifizierbares abstraktes Denken dem Monopolschutz durch Patente zugänglich zu machen, kommt, wie einige Patentprüfer wiederholt angemerkt haben, einem "Zivilisationsbruch", gleichsam einer "Kulturrevolution" gleich.
Dass dieser Zustand auch nach dem entgegengestellten Beschluss des Europäischen Parlamentes noch andauert, zeigt in beeindruckender Weise wie außerweltlich versteinert die Patentbewegung in Deutschland auch an den Stellen ist, wo eigentlich eine wegweisende geistige Auseinandersetzung stattfinden sollte und Professoren für deren Führung bezahlt werden.
Von befreitem Denken bemerkt man in Busches Vortrag nur vereinzelt etwas. Bei einer Rezension sollte es darauf ankommen, gerade diese Stellen zu zitieren und ihren Wert aufzuzeigen. Ähnlich mussten auch Aufklärer verfahren, die im China der 70er und 80er Jahre nach Lichtblicken im allgemeinen Dunkel des Schrifttums suchten, um von dort aus ein paar Funken zu sammeln.
Andre Rebentisch (FFII)
Prof. Dr. Jan Busche, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht an der Universität Düsseldorf kritisiert die EU-Parlamentsversion der Richtlinie. Busche bringt kein ökonomisches Kriterium für eine Ausweitung des Patentschutzes, befürwortet jedoch einen weiten Patentschutz.
Bedenklich ist, dass er Softwarepatentierung und Patentierung von Geschäftsmethoden als Probleme durcheinander wirft.
Hauptpunkt der Kritiker der Softwarepatentierung sieht er Privatautonomie und Wirtschaftsfreiheit im E-Commerce. Dabei nimmt er freilich diesen Punkt nicht sonderlich ernst und spricht von angeblichen "erheblichen wirtschaftlichen Interessen" zugunsten einer Patentierung von Geschäftsmethoden.
Busche behauptet das Problem der Software-Patentierung (den Begriff lehnt er ab) "normativ" zu beantworten, verwechselt aber "normativ" mit "positiv-legalistisch". Eine Entscheidung über die Ausgestaltung des Patentrechtes spricht er daher allein den patentrechtlichen Institutionen, nicht jedoch dem Gesetzgeber zu, dem seiner Ansicht nach nur die Kodifizierung der Rechtflucht obliege. In seiner Hybris behauptet er gar, dass "die primäre Verortung des Softwareschutzes im Urheberrecht eine Fehlleistung des Gesetzgebers" sei. Eine ökonomische Fundierung des Patentwesens kann er von seinem rechtswissenschaftlichen Standpunkt nicht leisten, was ihn nicht daran hindert für eine Ausweitung des Patentschutzes auf den Bereich der Software ohne jede ökonomisch-empirische Begründung Partei zu ergreifen. Im Gegensatz zu manchen seiner Kollegen sieht er durchaus das Problem des doppelten Schutzes, und weist auf die Zuordnung von Software zum Urheberrechtschutz in Trips 10 u.a. hin.
Der größte Teil seiner Ausführungen erstreckt sich auf die Verteidigung des aufgeweichten Technizitätsbegriffes, dem wesentlich die Ursupation des Softwarebereiches durch den verkehrsfremden Patentschutz zu verdanken ist, über welche sich Entwickler beklagen. Seine mitunter abenteuerlichen Interpretationen des Technikbegriffes lassen jene Klarheit vermissen, die er sich vorgeblich wünscht.
Der Autor kritisiert, dass die Richtlinie im Entwurf des Parlamentes die Rechtsflucht der Patentämter und der Judikative nicht festschreibe und so die "Rechtsunsicherheit" bestehen bleibe. Die Rechtssicherheit der Softwareentwickler ist ihm dagegen gleichgültig. Während die Richtlinie der Kommission seiner Ansicht nach vor allem dadurch besser sei, dass sie den Interessen eines weiter gefassten Patentbegriffes Rechnung trägt. Die groben handwerklichen Mängel der Kommissionsrichtlinienentwürfe erwähnt er nicht. Den Industriebegriff der Parlamentsrichtlinienentwurfes kritisiert er dagegen als Rückfall und zwar nicht formal, sondern inhaltlich. Trotz seiner schwachen Formulierung beschränkt die Industriedefinition teleologisch Patentschutz auf den zweiten Sektor. Software als Dienstleistung erstreckt sich dagegen auf den Dritten Sektor, in dem Patentschutz traditionell nichts verloren hat. Die Qualität einer derartigen Abgrenzung wird von ihm nicht erkannt.
Prof. Busche ergreift eindeutig politisch Partei für die Interessen der Patentjuristen. Ein derartiges Ressortdenken ist verständlich, aber nicht mit wissenschaftlichen Maßstäben vereinbar.
