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2004-11-18 Ratsübersetzung formal 'verbessert'

Neuübersetzung legt andere Auslegung für Artikel 5.2 nahe.

--> [ Rat 2004-05-18 | Rücknahme | Benennungsregeln | Neues ]


Die Bandwurmsätze des Ratstextes vom 18. Mai 2004 führen immer wieder zu Neuübersetzungen, durch die sich der materielle Gehalt des Textes ändert. Dies stellt die Gültigkeit des Verfahrens zusätzlich in Frage.

Analyse

--> ConstraDe0411De (bitte möglichst Datum im Dateinamen angeben)

von Andre Rebentisch

Auf dieser Seite wurden grobe Übersetzungsfehler der Ratsrichtlinie in die deutsche Sprache aufgeführt. Diese bisherige deutsche Version war die Grundlage zur Befassung im Bundestag. Gemäß des Amsterdamer Vertrages ist eine Möglichkeit zur Stellungnahme der nationalen Parlamente nach Vorliegen einer Übersetzung vorgesehen. In Deutschland ist dies aus verfassungrechtlichen Gründen bislang nur unzureichend umgesetzt, aber der FDP-Antrag öffenete hier den Raum zur Mitsprache. Nun zum geplanten Durchwinken des Richtlinienentwurfes vom Mai liegt eine Übersetzung vor, die überarbeitet worden ist und an einigen Punkten deutlich verbessert. Es ist bemerkenswert, dass dies nicht vor der Bundestagsdiskussion möglich zu sein schien.

Freilich ist diese Mängelbeseitigung rein formaler Art. Bedauerlich bleibt, dass die unerträglichen Formulierungen wie die doppelte verneinten Programmansprüche in Artikel 5.2 durch eine Übersetzung nicht getilgt wurden. Das sind nämlich Fragen inhaltlicher Art. Der FFII hat seine Forderungen für inhaltliche Verbesserungen klar artikuliert.

Interessant ist, dass die neue Übersetzung aber auch inhaltlich verschiebt, und zwar vor allem bei den umstrittenen Programmansprüchen (Artikel 5.2):

Zum Vergleich die vorherige Übersetzung:

Auf einen interessanten Unterschied verweist die neue Übersetzung durch die Verschiebung von 'wenn' und die Veränderung von 'wird' in 'würde'. 'Wenn' ist sowohl konditional (falls/sofern) als auch temporal (dann wenn) interpretierbar. Eine mehrdeutige Übersetzung bleibt also weiter bestehen. Bislang war die Formulierung stets konditional übertragen worden. Interpretationsspielräume in der Politischen Übereinkunft vom 18.05.2004 verweisen hier auf Formulierungsschwächen des Ministerrates und konterkarieren den bekundeten Willen zur Harmonisierung.

In dieser Bezeihung können wir nur auf die Vernunft einer rationalen Neudiskussion im Rat hoffen, Polen hat hier den Raum für Verhandlungen wieder geöffnet.

Neue Version in deutscher Sprache: http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st11/st11979.de04.pdf


Bisherige Inhalte dieser Seite


Die offizielle Übersetzung des Ratsvorschlags der Richtlinie vom 2004-05-18

Von der Richtlinie des Rates wurden Übersetzungen in die Sprachen der verschiedenen Mitgliedsstaaten angefertigt, die Grundlage für die Stellungnahme in den nationalen Parlamenten waren. Auf den FFII Webseiten hat man sich an dem englischen Original der Irischen Ratspräsidentschaft orientiert und Fachbegriffe selbst übertragen. Desweiteren wurde im europäischen Dialog über die Inhalte der Richtlinie weitgehend diese englischsprachige Fassung genutzt, weil die transnationale Kernmannschaft des FFII Englisch als Lingua Franca verwendet. Die offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache wurden dagegen auch von den deutschen Muttersprachlern beim FFII nur am Rande zur Kenntnis genommen.

Auffälligkeiten

Gebiet der Technologie

Der Fachbegriff lautet "Gebiet der Technik". "Technologie" ist hier ein Anglizismus. Dazu betrachte man die englische Version:

Hier sehen wir wieso es zu der Fehlübersetzung gekommen ist. "State of the art" ist als Redewendung mit "Stand der Technik" übertragbar. Diese geballte Tautologie (Stand der Technik in einem Gebiet der Technik) war dem Übersetzer wohl zu viel. Man halte fest: "art" ist nicht identisch zu "technology" und Teil einer Redewendung. Aber der zweite Terminus ist ein patentrechtlicher Fachbegriff, das "Gebiet der Technik".

In der deutschen Version wird das Relativpronomen klar auf den 'Beitrag' bezogen und damit die lexikalische und semantische Mehrdeutigkeit beseitigt.

Schachtelsatz

Programmansprüche

Open Source Bewegung

Die Regeln zu ändern

Bestimmtheit

Beamtendeutsch-Neologismen aus der Übersetzerstube

Aus der Präambel

Nutzen aus Kreativität ziehen

Kriterium der technischen Tätigkeit

Aufgabe

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