Erreichen oder nicht-Erreichen des Gemeinsamen Standpunkts des Rats und dessen Uebermittlung
--> [ Rat 2004-05-18 ]
Das formelle Verabschieden und Übermitteln des Gemeinsamen Standpunkts ist erst moeglich, nachdem die politische Übereinkunft (Cons040518De) in alle Sprachen uebersetzt wurde.
Bis dahin können Aktionen gegen dessen Verabschiedung in der aktuellen Form getroffen werden: SwpatFuturDe
Gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrags zum Mitentscheidungsverfahren hat das Europäische Parlament nach der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 3 Monate Zeit für eine Antwort.
Nach Artikel 74 der Geschäftsordnung des EP erfolgt die Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates dadurch, dass ihn der EP-Präsident in der Sitzung des Parlaments bekanntgibt.
Die Bekanntgabe durch den Präsidenten erfolgt, sobald er die Dokumente mit dem Gemeinsamen Standpunkt selbst mit allen anlässlich der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts in das Protokoll des Rates aufgenommenen Erklärungen des Rates und mit dem Standpunkt der Kommission einschließlich der Übersetzung in die Amtssprachen der Europäischen Union erhalten hat.
Die Bekanntgabe durch den Präsidenten erfolgt während der auf den Eingang dieser Dokumente folgenden Tagung des Europäischen Parlaments.
Die die erste Tagung des neuen Parlaments fand vom 20.-24. Juli statt.
Bei dieser Tagung wurde der neue EP-Präsident gewählt. Danach gab es den Kampf der Abgeordneten um "ihre" Ausschüsse.
Der Text der höchst umstrittenen politischen Entscheidung vom 18. Mai wird derzeit in alle EU-Sprachen übersetzt, dann muss es evtl. noch einen Zeitraum von 6 Wochen geben und dann kann der Gemeinsame Standpunkt des Rats formell verabschiedet werden - wenn die umstrittene und höchste fragwürdige Mehrheit nicht bricht.
