Dgb050616De

Deutscher Gewerkschaftsbund für Technikdefinition und gegen Programmansprüche

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Die nachfolgende Mail wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund an die deutschen Europaparlamentarier übermittelt. Darin fordert der Bundesvorstand von den Parlamentariern unter anderem Nachbesserungen beim Technikbegriff und den Ausschluss von Programmansprüchen im Interesse der DGB-Mitglieder. Für diese wird andernfalls der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet.

Schreiben des DGB Bundesvorstandes

An die deutschen Mitglieder des

Europäischen Parlaments

60, Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Belgien

Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes

Hausanschrift: Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

Postanschrift: Postfach 11 03 72 10833 Berlin

Telefon: 030-240 60 298/299 Telefax: 030-240 60 240

Betreff: Vorschlag für eine Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen (Softwarepatenterichtlinie)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenwärtig sind auf europäischer Ebene verschiedene Entwürfe eines Vorschlages für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen in der Beratung. Dieser Richtlinienentwurf war von Anbeginn an von einer sehr kontroversen Debatte begleitet. Wie Sie wissen, hat sich daran auch der DGB beteiligt. Bereits im Juli 2003 haben wir uns mit einem Schreiben an Sie gewandt, in dem wir die Bestrebungen zur Harmonisierung der Rechtspraxis grundsätzlich begrüßen, aber gleichzeitig zu bedenken gaben, dass in dem Entwurf der Kommission weder Rechtssicherheit noch die Interessen der mittel-ständischen Software-Unternehmen gewährleistet waren. Darüber hinaus würden auch bei den Anwender-Unternehmen Arbeitsplätze gefährdet.

Nach wie vor fordern wir die Formulierung eines eindeutigen und trennscharfen Technikbegriffs, und damit den Ausschluss von Trivialpatenten und so genannten Programmansprüchen sowie die Sicherung der Interoperabilität zwischen unter-schiedlichen Computersystemen.

Auch im Hinblick auf durch die öffentliche Hand finanzierte Projekte, insbesondere im Rahmen des nationalen und europäischen eGovernment, könnte es künftig zu Rechtsunsicherheiten bzw. Interoperabilitätsproblemen kommen, wenn diese Fragen nicht eindeutig gelöst sind. Dies wurde nicht zuletzt am Beispiel der Umsetzung der EDV der Stadtverwaltung München unübersehbar. Grundsätzlich sollen Computerprogramme weiterhin primär urheberrechtlich geschützt werden.

Wir möchten Sie darum bitten, in der anstehenden zweiten Lesung und auch in einem möglichen Vermittlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat die strittigen Punkte nochmals zu diskutieren und in diesem Sinne zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

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