DirkFischer20041011De

Sehr geehrter Herr Sölter, ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben vom 8. Oktober 2004. Gern erläutere ich Ihnen die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ebenso wie Sie kein Verständnis für die Haltung des EU-Rates zur Softwarepatentrichtlinie. Aus unserer Sicht ist es notwendig, daß bei der Patentierung von Software klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfaßt werden. Die im Raum stehenden Vorschläge des EU-Rates gehen leider in eine andere Richtung. Sollte der EU-Rat bei seiner Auffassung bleiben, ist zu befürchten, daß sich dies negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit der Softwarebranche auswirkt. Einige negative Beispiele für Softwarepatente gibt es bereits aus den USA. Europa sollte an diese schlechten Beispiele nicht anknüpfen.

Gleichzeitig möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, daß die Forderungen des EU-Parlamentes sehr weitgehend sind und insofern vielleicht etwas "überreizen". Es muß eine Möglichkeit der Patentierung für computerimplementierte Erfindungen geben. Letztendlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technischen Problems patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert. Voraussetzung dafür ist aber stets, daß eine naturwissenschaftliche Außenwirkung vorliegt, die sich auch nicht nur auf dem PC-Bildschirm abspielt.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung bei der entscheidenden Sitzung im Ministerrat nicht gegen die Richtlinie gestimmt hat, da man so die Möglichkeit gehabt hätte, die vorhandenen Unklarheiten noch zu beseitigen. Nun wird man abwarten müssen, wie sich das Europäische Parlament entscheidet, wenn es über den Richtlinienvorschlag des EU-Rates abstimmt. Würde es gegen den Vorschlag des Rates votieren, käme es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament, in dem dann Änderungen an der Richtlinie noch vorgenommen werden können.

In der Hoffnung, Sie umfassend unterrichtet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

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