Gebühren beim Erwerb eines Deutschen Patentes
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Beim Internet-Chat mit Heise-Lesern beschwichtigte Bundesjustizministerin Zypries, Patente seien nicht teuer, ein Patent bekäme man in Deutschland schon für 60 Euro.
Die Einreichung einer Patentschrift zur "Anmeldung" kostet tatsächlich 60 Euro (bei elektronischer Anmeldung sogar nur 50 Euro). Damit erwirbt man einen einstweiligen Schutz vor Konkurrenten, die gleiche oder ähnliche Erfindungen danach anmelden. Man kann sich 7 (in Worten: SIEBEN) Jahre Zeit lassen und schauen, ob überhaupt ein Markt für die Erfindung vorhanden ist und innerhalb dieser Zeitspanne irgendwann Prüfung beantragen. Unabhängig davon wird die Erfindung zunächst 18 Monate geheim gehalten und dann in Form einer Offenlegungsschrift veröffentlicht. Man kann die Anmeldung aber vor Ablauf der 18 Monate zurückziehen und die Erfindung so vor Veröffentlichung geschützt halten.
Daher empfiehlt es sich zunächst durch das Patentamt eine Recherche durchführen zu lassen, um schnell zu sehen, ob das Patentamt die Erfindung für patentierungswürdig hält. Diese Recherche kostet 250 Euro und das DPMA benötigt etwa sechs bis sieben Monate dafür.
Danach beantragt man die Prüfung seiner Erfindung für weitere 350 Euro bzw. bei vorher durchgeführter Recherche nur 150 Euro. Im Jahr 2000 dauerte eine Prüfung im Mittel 32 Monate.
Nach Erteilung des Patents wird vom DPMA eine Patentschrift herausgegeben. Innerhalb von drei Monaten nach der Patentveröffentlichung kann ein Dritter, z. B. ein Konkurrent, gegen die Erteilung des Patents Einspruch erheben (200 Euro).
Die Einschaltung eines Patentanwalts kostet wohl etwa weitere 1.500 bis 4.000 Euro. Außerdem ist für ein Patent unaufgefordert bei Beginn des dritten Jahres und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an, eine sich steigernde Jahresgebühr zu entrichten, beginnend bei 70 Euro für das dritte Jahr und bis zu 1.940 Euro für das 20. Jahr.
Interessant: Erklärt sich der Anmelder gegenüber dem DPMA schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so ermäßigen sich die Patentanmeldegebühren und die Jahresgebühren auf die Hälfte. Diese Lizenzbereitschaftserklärung ist verbindlich, solange sie nicht schriftlich widerrufen wird (was allerdings im Falle eines Widerrufs nachzuzahlen ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen).
Will ein kleiner Softwareentwickler nun sein "geistiges Eigentum" für die Dauer von fünf Jahren schützen, dann muss er mal mindestens 630 Euro bezahlen. Mit vernünftiger Recherche und Anwalt mindestens 2.200 Euro.
Schutz über volle 20 Jahre mit einem Anwalt für 4.000 Euro beläuft sich auf: 17.620 Euro.
Diese Zahlen gelten allesamt nur für das DPMA und nicht für das EPA. Das EPA ist einiges teurer.
Diese Zahlen enthalten nicht die Kosten für die Verteidigung des Patentes gegen Einsprüche und Nichtigkeitsklagen oder für die Durchsetzung vor Gericht. Letztere gehen schnell in Millionenhöhe.
