EpoSpezDe

Gebuehren beim Erwerb eines Europaeischen Patentes.

--> DPMA-Gebuehren, EPA


Anmeldung (online)

90 Euro

Anmeldung (Papier)

125 Euro

Recherche Europa

690 Euro

Recherche International

1.550 Euro

Pruefungsgebuehr

1.430 Euro

Erteilungsgebuehr

715 Euro

Benennungsgebuehr fuer Vertragsstaaten

je 75 Euro max. 525 Euro fuer alle

Benennungsgeb. fuer Schweiz u. Liechtenstein

zusammen 75 Euro

Erstreckungsgebuehr

je 102 Euro

Jahresgebuehren fuer 5 Jahre Patentschutz

1.215 Euro

Jahresgebuehren fuer 20 Jahre Patentschutz

15.625 Euro

Einspruchsgebuehr

610 Euro

Eine Recherche dauert beim EPA zwischen 4 und 20 Monaten, eine beschleunigte Recherche gibt es fuer weitere 150 Euro in 3 Monaten. Im Mittel erfolgt der Recherchebericht nach 8,3 Monaten, Erstbescheid nach 31 Monaten, Patenterteilung nach 49 Monaten. Scheinbar existiert die Moeglichkeit einer beschleunigten Pruefung in nur 7-9 Monaten (Gebuehren hierfuer nicht bekannt).

Mit den ausdruecklichen Benennungen der Vertragsstaaten besteht auch dort der Schutz ohne jeweilige nationale Anmeldung. Uebersetzungen sind aber zum Teil noetig, damit der Schutz wirksam wird - siehe unten. Es gibt noch sogenannte Erstreckungsstaaten, fuer die jeweils 102 Euro anfallen, wenn der Patentschutz auf diese Staaten ausgedehnt werden soll. Vor dem 1. Mai 2004 waren das: Albanien, Lettland, Litauen, Rumaenien und Slovenien - wie das jetzt mit den neuen Beitrittslaendern zur EU aussieht weiss ich nicht, ich nehme aber an, dass sie automatisch Mitgliedsstaaten der EPO werden.

Beim EPA sind Uebersetzungen einer internationalen Patentanmeldung moeglich: Pro 100 Worte im Originaltext 20 Euro. Richtig aufwendig und teuer wird dies vor allem bei weltweiter Anmeldung (im Rahmen des PCT - Patent Cooperation Treaty). Es gibt kein internationales Patent, sondern eine zentrale Einreichung nur einer Anmeldung fuer gegenwaertig 110 Staaten (zum Teil zusammengefasst zu Regionen wie die EU) die vor Ort jeweils wie nationale/regionale Patentanmeldungen behandelt werden. Hier fallen aber beim Eintritt in die nationale/regionale Patenterteilungsphase tatsaechlich Uebersetzungskosten und Gebuehren in den jeweiligen Staaten/Regionen an.

Innerhalb der Mitgliedstaaten der EPO muessen die Patentschriften in die Amtssprachen dieser Mitgliedgsstaaten uebersetzt werden um dort wirksam zu werden (vor 1. Mai 2004 elf Amtssprachen: Deutsch (Deutschland, Oesterreich, Belgien), Englisch (Vereinigtes Koenigreich und Irland), Spanisch, Daenisch, Finnisch, Franzoesisch (Frankreich und Belgien), Niederlaendisch (Niederlande und Belgien), Griechisch, Italienisch, Portugiesisch und Schwedisch (Schweden und Finnland)).

Bei einer durchschnittlichen Laenge von 8500 Worten (ermittelt ueber 15 zufaellig ausgewaehlten Patenten im Bereich "computerimplementierter Erfindungen") fallen pro Sprache etwa 1.700 Euro Uebersetzungskosten an. Soll also in allen Mitgliedsstaaten der EPO Schutz erwirkt werden, so macht das in Summe 17.000 Euro zusaetzlich. Jetzt nach dem Hinzukommen der neuen Mitgliedsstaaten entsprechend mehr.

Dazu kommen noch eine Menge kleinerer Zuschlaege und Gebuehren, moegliche vorlaeufige Pruefungen und Widersprueche...

Aufgrund des aufwendigen Werdegangs eines Patentanwalts fuer das EPA kann man sich ausrechnen, dass auch die Anwaltskosten entsprechend hoeher liegen werden als beim DPMA.

Insgesamt kann man annehmen, dass ein EU-Patent mit 5 Jahren Schutzwirkung und minimaler Ausdehnung nicht unter 10.000 Euro zu bekommen ist.

Man findet Aussagen, dass die Patentpruefung beim EPA weniger harte Massstaebe an die Patentierbarkeit setze, als das beim DPMA der Fall waere. Allerdings steht das DPMA unter Konkurrenzdruck, seine Massstaebe nach unten anzupassen, um noch genuegend "Kunden" zu haben.

(alle Angaben selbstverstaendlich ohne Gewaehr)

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