Erika Mann MdEP und Softwarepatente
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Abstimmungsverhalten im September 2003
Frau Mann nahm zunächst (z.B. bei den Beratungen im Kultur- und Industrie-Ausschuss) eine sehr kritische Haltung zu Softwarepatenten ein, schwenkte aber etwa im Mai 2003 auf eine der Berichterstatterin Arlene McCarthy ähnliche patentbefürwortende Linie ein. Während der Beratungen der SPE im August/September wurde Erika Mann in der SPD-Fraktion als wichtigste Bundesgenossin von McCarthy wahrgenommen. Dank ihres Rufes, IT-Expertin der Partei zu sein, machte sie den Patentkritikern in ihrer Partei ernsthaft zu schaffen und es wurde teilweise laut darüber nachgedacht, ob man sie nicht an eine gewisse Fraktionsdisziplin binden und auf einen patentkritischeren Kurs festlegen könnte (so etwa in Redebeiträgen von Kreissler-Dörfler und Lochner auf einer Demonstration in München).
Wie aus der untigen Rede zu erkennen meint Frau Mann, dass große Software-Unternehmen ein legitimes Interesse an Patenten haben.
- Ergebnisse der wichtigsten namentlichen Abstimmungen zum Bericht über Softwarepatente vom 24.September 2004: 52,54/rev,68, Reject directive : no 29,41,59, Fix Title : no 69, information processing not technical : yes 55/rev.,97,108,1e, "technical" by forces of nature: no 70, Art4(3) - forces of natures, industrial : yes 60, efficient use of resources != patent : no 72, Art5.1a - no program claims : no proposition modifiee : yes resolution : yes
Erika Mann hat demnach für Änderungsantrag 69 (Datenverarbeitung kein Feld der Technologie) und Änderungsantrag 70 (Erwähnung von Naturkräften und striktes Industrieerfordernis) gestimmt aber andere wichtige Änderungsanträge zum Erreichen dieses Ziels abgelehnt.
Teilnahme an EIF, Kangaroo etc
Um die demokratische Entwicklung des Internets in Europa effizienter gestalten zu können, haben sich in den letzten Jahren mehrere bedeutsame Initiativen entwickelt. Zwei, mit denen ich eng zusammenarbeite, möchte ich Ihnen ebenfalls vorstellen:
Erika Manns Kurz-Statement zu Softwarepatenten (Link auf Webseite)
Email vom 28. Mai 2004 (Europaparlament kann ggf Ministerratsbeschluss nachkorrigieren, aber auch hier Betonung, dass "ein Teil" der Softwarehersteller SWPAT will, zu klären ist das Gewicht und Commitment dieses Teils)
Presseerklärung vom 24. September 2003
Erika Mann erklärte zum Abstimmungsergebnis:
- Über die Patentierbarkeit von Computersoftware ist in Europa in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden. Teile der europäischen Wirtschaft sind der Auffassung, dass Patente auf diesem Gebiet die Innovation fördern könnten, da sie einen angemessenen Schutz bieten angesichts der beträchtlichen Summen und Ressourcen, die die Entwicklung leistungsfähiger Spezialsoftware erfordern kann. Zahlreiche mittelständische Unternehmen wiederum sind der Meinung, dass Patente den fairen Wettbewerb untergraben und Innovationen verhindern. Am 24. September 2003 hat das Europäische Parlament den Richtlinienentwurf der Kommission über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" in erster Lesung verabschiedet - nach intensiver Diskussion und mehreren Änderungen wurde eine Kompromissformel gefunden, die ich für tragfähig halte. Mehr dazu in meiner Pressemitteilung vom 24.9.
Pressemitteilung vom 24.9.2003 Richtlinie zur Patentierung von computerimplementierten Erfindungen richtig und notwendig Der Entwurf der Richtlinie der Kommission ist nach intensiver Diskussion heute in erster Lesung im Europäischen Parlament verabschiedet worden. "Der jetzt gefundene Kompromiss stellt eine gute Balance zwischen Innovationsförderung einerseits und dem Schutzinteresse des Erfinders andererseits dar." "Es wird keine reinen Softwarepatente geben, wie sie z.B. in den USA existieren", betont die SPD-Abgeordnete Erika Mann, die Niedersachsen im Europäischen Parlament vertritt. "Durch die relativ enge Formulierung dessen, was patentierbar sein soll, werden insbesondere die kleinen und mittleren Softwareunternehmen vor Trivialpatenten geschützt. So wäre beispielsweise die Patentierung des häufig zitierten One-Click-Buttons von Amazon in Zukunft in der EU nicht zulässig." Die Umsetzung der Richtlinie wird zu einer transparenten und harmonisierten Rechtsanwendung bei Patenten in den Mitgliedstaaten führen. "Damit wird erstmals ein europäischer Rechtsraum geschaffen. Die Unterschiede in den nationalen Rechtsprechungen werden ausgeräumt ", so Erika Mann weiter. Die heutige Abstimmung des Europäischen Parlaments stellt das Ende der ersten Lesung dar. Rat und Kommission werden erneut über den Text der Richtlinie beraten und diesen ein zweites Mal ins Parlament einbringen. Sollte weiterhin keine Übereinstimmung erzielt worden sein, wird der Vermittlungsausschuss mit der Kompromissfindung befasst.
D.h. obwohl das Abstimmungsergebnis die Patentierbarkeit wesentlich deutlicher einschränkt, als Erika Mann es mit ihrer Stimme befürwortete, billigt sie grundsätzlich dieses Ergebnis. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass diese Presseerklärung schon im voraus geschrieben wurde und bei jedem Ergebnis zur Anwendung gekommen wäre.
