--> [ Medical Program Claims | Zypries: Programmansprüche nötig | BMJ: Programmansprueche verfassungskonform ]
Programmansprüche machen ein Programm als solches zum Patentgegenstand. Der Programmtext wird damit zu einem verletzenden Gegenstand. Begründet wird die Notwendigkeit von Programmansprüchen einerseits damit, dass die "Erfindung" ja tatsächlich in dem Programm und nicht erst in seiner Anwendung verkörpert werde, m.a.W. es sich bei dem Programm um das eigentliche Erzeugnis, auch "Computerprogrammprodukt" genannt, handele, dem laut Art 27 TRIPs die Patentierung nicht verweigert werden dürfe. Andererseits heißt es, ein Programmanspruch erleichtere die Durchsetzung des Patentes gegen Softwarefirmen. Dennoch behauptet das BMJ weiterhin, Programmansprüche seien rechtens und mit ihrer (vom BMJ im EU-Rat durchgesetzten) Kodifizierung in Art 5(2) der Ratsvereinbarung werde nur die gegenwärtige Rechtslage wiedergegeben.
"Unabhängige", "Isolierte", "Selbstständige" Programmansprüche
In Papieren des Bundestages und der Österreichischen Wirtschaftskammer ist davon die Rede, dass "selbstständige" bzw "isolierte" Programmansprüche vermieden werden sollten.
In diesen Papieren wurde das Attribut "selbstständig" von Vertretern der Patentbewegung (BMJ mit Unterstützung von Montag, AT-Patentamt) im Verlaufe der Verhandlungen eingefügt.
Bei genauerem Hinsehen wird damit die Forderung jeden materiellen Gehalts beraubt. Auch Art 5(2) des Ratstextes autorisiert "nur" abhängige (unselbstständige) Programmansprüche. Materiell besteht jedoch zwischen diesen und unabhängigen Programmansprüchen kein Unterschied.
Unabhängige (selbstständige / isolierte) Programmansprüche sind unüblich und können jederzeit als abhängige (unselbstständige) Programmansprüche umformuliert werden.
Ein Beispiel für einen unabhängigen Programmanspruch findet sich in DilabProg04En.
Das dort genannte Beispiel müsste nur etwa folgendermaßen umformuliert werden, damit daraus ein abhängiger Anspruch würde:
- A computer program product for use in a data processing system controlling automatic taking of a specimen from a test object by means of a specimen collector guided by a guiding device and displaced by means of a driving mechanism, characterised by that upon loading into the memory of said system the process described in claim 1 is carried out.
Oder, wie normalerweise üblich, noch breiter:
- Computerprogramm, dadurch gekennzeichnet, dass bei seiner Ausführung der in Anspruch 1 beschriebene Vorgang ausgeführt wird.
Wie man an obigem Beispiel sieht, sind abhängige Programmansprüche tendenziell eher noch breiter als unabhängige. Deshalb werden sie ohnehin von den Anmeldern bevorzugt.
