GruenePe0404De

Presseerklaerung von B90/Gruene zum Softwarepatent-Arbeitspapier des EU-Ministerrates

Vorschlag 2

B90/DG unterstuetzen Europaeisches Parlament bei Zurückweisung von reinen Softwarepatenten, ruegen Putsch des Rates

Bundesregierung soll in Bruessel Demokratie und Freiheit verteidigen

Mit Fassungslosigkeit nehmen Buendnis 90/Die Gruenen die juengsten Versuche der Patentrechts-Arbeitsgruppe im Rat der Europaeischen Union und der irischen Ratspraesidentschaft auf, in Geheimverhandlungen die Standards fuer die Patentierung abzusenken. Die Fraktion Buendnis 90 Die Gruenen unterstuetzt die Beschluesse des Europaeischen Parlaments zur EU-Richtlinie "ueber die Patentierbarkeit Computer-Implementierter Erfindungen" (Softwarepatent-Richtlinie), nicht jedoch den Kommissionsvorschlag, der breiten und trivialen Patenten auf Rechenregeln und Geschaeftsmethoden Tuer und Tor oeffnet. Dass die Exekutive das eindeutige Parlamentsvotum nicht nur ignoriert, sondern die ohnehin schon niedrigen Anforderungen des urspruenglichen Kommissionsverschlags ohne jede Begruendung sogar noch weiter senken will, wirkt auf die Gruenen wie eine arrogante Selbstbedienung alteingesessener Seilschaften, ein Putsch ungewaehlter Gesetzgeber gegen die Europaeische Demokratie. (NB: der Begriff "Putsch" wurde vom Luxemburger Abgeordneten Claude Turmes, Vizevorsitzender der Gruenen Gruppe im EP, auf der Pressekonferenz am 14.04.2004 verwendet).

Die Aenderungsantraege des Parlaments bekraeftigen die derzeitige Gesetzeslage, wonach der Schutz von Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, also Programmen, dem Urheberrecht vorbehalten bleibt, wohingegen Leistungen auf dem Gebiet der angewandten Naturwissenschaft, mithin technische Errungenschaften, mittels Patenten geschuetzt werden koennen.

Das Parlament hat darueber hinaus wichtige Grundsaetze wie die Publikationsfreiheit und den Vorrang der Interoperabilitaet praezisiert. Waehrend die Technizitaet im Vorschlag der Europaeischen Kommission zirkulaer definiert und zu einer bedeutungslosen Worthuelse degeneriert war, hat sich das EU Parlament fuer den klassischen Technikbegriff der deutschen Patentrechtsprechung entschieden. Die gegen grossen Druck der Patentbranche vom Parlament im September 2003 mehrheitlich beschlossenen Aenderungsantraege sind moderat und dringend geboten. Keine von ihnen stellt eine ueberfluessige oder ungerechte Beschraenkung der Ansprueche von Patentinhabern dar. Jede Ruecknahme dieser Aenderungen kann zum Dammbruch fuehren und damit zu einer Katastrophe fuer die Freiheit und Produktivitaet der Leistungstraeger der deutschen Softwarebranche. Denn die Erfahrungen der Branche und praktisch alle wirtschaftswissenschaftlichen Studien zu diesem Thema, einschliesslich der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenenen, zeigen, dass die deutschen Softwareunternehmer und -Entwickler mit dem Urheberrecht gut fahren und von Patenten mehr Schaden als Nutzen zu erwarten haben.

Hinter der Position der Ratspraesidentschaft stecken nicht die Interessen anderer Laender, ja nicht einmal die Interessen der Grossindustrie, sondern lediglich die Interessen einer alteingesessenen Lobby aus Patentamtsfunktionaeren, Patentabteilungsleitern, Patentanwaelten und anderen Patentexperten, die in den Hinterzimmern einer intransparenten Institution Gesetze in eigener Sache machen, ohne die Frage nach deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen auch nur zu stellen. Es ist, als wollten wir unsere Agrarpolitik von einer anonymen Runde von Subventionsempfaengern oder die Ernaehrungspolitik von der Metzgergilde diktieren lassen.

Im November 2000 hat eine Initiative der Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen, dass dem Antrag des Europaeischen Patentamtes zur Streichung saemtlicher Patentierungsausschluesse aus Art 52 EPUe nicht stattgegeben wurde. Heute muss die Bundesregierung erneut kraftvoll die Notbremse ziehen und vor der Sitzung des Wettbewerbsrates am 17.-18. Mai unter Einsatz all ihrer diplomatischen Kanaele gegen die Position der Ratspraesidentschaft opponieren.

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