IHK-Seminar "Chancen und Risiken von Patenten am Beispiel von computerimplementierten Erfindungen"
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Am 7. April 2005 findet im Zusammenhang mit dem "DIHK - Jahr des Rechts" ein ganztägiges Seminar zum Thema "Chancen und Risiken von Patenten am Beispiel von computerimplementierten Erfindungen" statt. Eintritt: EUR 69,00, Anmeldung per E-Mail bei Svenja Roth (roth(att)muenchen.ihk.de)
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Kommentar zu [1]
Christian Cornelssen: Die Autorin unterfüttert ihren Beitrag sehr einseitig. In der Darstellung bleibt der Standpunkt der Kritiker völlig im Dunkeln, die Rhetorik der Patentbefürworter hingegen wird aufgenommen und nicht deutlich von der Darstellung der Kontroverse unterschieden. Insgesamt liegt der Artikel damit auf der Linie des BMJ, abgesehen von einigen zusätzlichen Fehlern.
- Kommissionsumfrage (2001) wird erwähnt, aber nicht ihr Ergebnis: 94% gegen !SWPat, Rest wird zur "wirtschaftlichen Mehrheit" deklariert, weder Rechtfertigung noch Prüfung dieses Maßstabs.
- Bekannte Dialektik der Ablenkbegriffe ("softwarebezogene Erfindungen" - kein Streitthema), wodurch eine Darstellung des eigentlichen Streitgegenstandes (Patentierung von Software entgegen dem EPÜ), welche wirklich zur Information der Leser beitragen würde, vermieden wird.
- Als Kritik wird lediglich Angst vor Trivial- und Geschäftsmethodenpatenten präsentiert, die dann auch noch in ihrer Signifikanz heruntergespielt werden, etwa mit der Belehrung, dass Patente (noch) nicht global gelten.
- Bekannte Patentanwalts-Rhetorik:
- Hardware = alte Technik, Software = neue "Technik"; alt vs. neu dürfe für Patentwesen keinen Unterschied machen;
- was "kompliziert" sei, müsse auch patentfähig sein;
- Prüfung von Neuheit und Erfindungshöhe solle genügen.
- Im September 2003 war es das Europaparlament, das einen Beschluss fasste, nicht Regierungsvertreter (die sind im Rat). Durch diesen Fehler werden die Früchte der harten Arbeit des Parlaments den Ratsmitgliedern zugeschrieben, also gerade jenen, die sie wieder verworfen und dagegen gearbeitet haben.
- Politische Übereinkunft des Rates vom Mai 2004 wird als "Kompromiss" dargestellt, die Scheinbegrenzungsklauseln werden hervorgehoben, als handele es sich um eine Errungenschaft.
- Der Wunsch der Patentfetischisten nach Verzicht auf trennscharfe Definitionen wird mitsamt seiner scheinheiligen Begründung (Flexibilität des Technikbegriffs sei erforderlich) präsentiert, nicht aber die Gegenargumente (Rechtssicherheit, Notwendigkeit der Kontrolle).
- Es wird so getan, als sei bereits die zweite Lesung im Europaparlament eingeläutet, und den Parlamentariern wird empfohlen, "vorzuschlagen", dass der "Ratskompromiss" mit einer zusätzlichen Definition ausgestattet werde. Und dieser Vorschlag sei "mit qualifizierter Mehrheit" zu unterbreiten: ein Begriff, der nur auf Ratsbeschlüsse Anwendung findet.
- Das obsolete Maipapier des Rates wird dadurch als maßgeblicher Entwurf dargestellt, und es wird suggeriert, dass das Parlament sich auf den Rat zubewegen müsste, nicht umgekehrt. Das Nichtvorhandensein einer legitimierten Ratsposition aus erster Lesung wird unterschlagen.
Veranstaltungsort
IHK-Akademie-München, Orleansstraße 10-12, 81669 München,.
Information und Anmeldung
IHK für München und Oberbayern, Telefon (0 89) 51 16-6 32.
