Antwort des Bundesjustizministeriums
Dr. Günther Krings (CDU) hat dem BMJ Fragen zur Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats gestellt und erhielt folgende Antwort:
- Alfred Hartenbach Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei dem Bundesministerium der Justiz An das Mitglied des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Günther Krings Platz der Republik 11011 Berlin Berlin, den 9. Juni 2005 Betr.: Ihre schriftlichen Fragen Nr. 6/18 vom 1. Juni 2005 Sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrter Herr Krings, Ihre o.g. Fragen beantworte ich wie folgt: Frage Nr. 6/18: Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung in der Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats zum gemeinsamen Standpunkt der Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" (Ratsdok. 11979/1/04), die sich mit den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments beschäftigt, gegen die Aufnahme des Begriffs "Naturkräfte" ausgesprochen hat, obwohl der Bundestag in dem interfraktionellen Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik sichern - Patentieruing von Computerprogrammen effektiv begrenzen" auf Bundestagsdrucksache 15/4403 sich für die Aufnahme einer Technikdefinition ausgesprochen hat, die explizit die Naturkräfte erwähnt, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend? Antwort: Das trifft nicht zu. Die Bundesregierung würde - genau wie der Deutsche Bundestag - die Aufnahme einer Technikdefinition, die sich an der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs orientiert, begrüßen. Derzeit werden in der Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats die Änderungsanträge beraten, die im Rahmen der zweiten Lesung durch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in den Rechtsausschuss eingebracht wurden. Keiner dieser Änderungsanträge greift die Definition des Bundesgerichtshofes vollständig auf. Einige Anträge enthalten lediglich einige Teile dieser Definition, darunter den Bezug auf die Naturkräfte. Diese Teildefinitionen führen zu einer nicht gewollten und nicht praktikablen Verkürzung der Terminologie des Bundesgerichtshofs. Soweit im Laufe der derzeit stattfindenden Beratungen im Europäischen Parlament die Technikdefinition des Bundesgerichtshofes noch vorgeschlagen wird, wird die Bundesregierung diesen Antrag selbstverständlich unterstützen. Frage 6/19: Welche Forderungen aus dem interfraktionellen Antrag hat die Bundesregierung in die Arbeitsgruppe eingebracht? Antwort: Derzeit befasst sich das Europäische Parlament im Rahmen der zweiten Lesung mit dem Rechtsetzungsvorhaben. Im Rahmen der Attache- bzw. Ratsarbeitsgruppensitzungen werden nur die in das Europäische Parlament eingebrachten Änderungsanträge bewertet. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Beratung dieser Anträge die Entschließung des Deutschen Bundestages. Eine Diskussion von Vorschlägen nationaler Regierungen, Parlamente oder Dritter findet dagegen nicht statt. In diesem Stadium des Rechtsetzungsverfahrens klann also nur das Europäische Parlament, nicht der Rat, Änderungen an dem "Gemeinsamen Standpunkt" beschließen. Mit freundlichen Grüßen Alfred Hartenbach
