KultCdu040521De

2004-05-21 DE CDU beantwortet Kulturrat-Frage zur Durchsetzungsrichtlinie und Softwarepatenten

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Zusammenfassung

Der Deutsche Kulturrat e.V. hat Fragen an verschiedene Parteien zur EU-Wahl gestellt. Der Deutsche Kulturrat macht sich für die Wahrung der Urheberrechte, der durch ihn vertretenen Autoren stark. Zu Fragen der Anwendung von Patentrecht im Bereich der urheberrechtlich geschützten Software hat er sich bislang nicht geäußert. Der konfliktäre Charakter unterschiedlicher unter dem Terminus Geistiges Eigentum zusammengefasster Rechtsgebiete ist ihm nicht bewusst. Wenn der Kulturrat von "Geistigem Eigentum" spricht, so sind hierbei Ansprüche auf urheberrechtlich geschützte Werke gemeint.

Die CDU/CSU, wahrscheinlich vertreten durch Angelika Niebler beantwortet dabei Fragen zur "Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums", um deretwegen viele EP-Mitglieder sich eher geschämt hätten.

Dabei erwähnt sie, dass die verschärften Durchsetzungsmaßnahmen auch für Softwarepatente gelten werden, sofern diese von der noch zu verabschiedenden Richtlinie "über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen" legalisiert werden.

Quelle

http://www.kulturrat.de/puk2004/eu-wahl-ergaenzung-CDUCSU.htm

Als Autoren der Schrift werden Doris Pack, Ruth Hieronymi, Dr. Angelika Niebler genannt. Aus der Feder der Letzteren stammen vermutlich die Textbestandteile zu den Fragen der IPR Enforcement-Richtlinie.

Analyse

von Andre Rebentisch

Die Durchsetzungsrichtlinie zum Geistigen Eigentum zwingt Mitgliedsstaaten zu rechtsstaatlich fragwürdigen Rechtsmitteln zur Ahndung von Verletzungen im Bereich des "Geistigen Eigentum". Diese Richtlinie wurde im Schnellverfahren vor dem EU-Beitritt Osteuropas durchgesetzt und verletzt zahlreiche juristische Standards. Unter anderem, was die Sprache betrifft, es beginnt schon mit elementaren Inhalten wie dem Lobbyterminus "Geistiges Eigentum" oder der Verwendung wertender Formulierungen.

Ursprünglich war diese Richtlinie für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht. Dass profane Markenrechts- und Patentrechtsverletzungen zur Sperrung von Bankkonten führen können, dererlei ist weder Privatpersonen, KMU noch Großindustrie zuzumuten.

Der FFII hat sich im Zusammenhang mit der IPR-Enforcement-Richtlinie eher öffentlich zurück gehalten, da Patente lange Zeit aus gutem Grund in der Richtlinie ausgeschlossen wurden. Das hiess nicht, dass man die dilettantisch formulierte Richtlinie nicht als weiteren Anschlag auf die Informationsgesellschaft gesehen hätte. FFII United Kingdom wurde um eine Stellungnahme von Europaparlamentariern gebeten und vertrat weitgehend die gleiche Position wie der Patentaktivist Tim Frain von Nokia. Patente waren erst am Ende der Diskussion der Richtlinie wieder in den Richtlinienvorschlag gelangt.

Die Durchsetzungsrichtlinie hat für große Unruhe gesorgt. Der Kulturrat fragt deshalb ausführlich in seinem Wahlprüfstein nach der Richtlinie. Die CSU antwortet auf die Fragen und verharmlost.

Auch die Software-Patentproblematik wird angesprochen.

Damit sind sich die CDU Abgeordneten also der Tatsache bewusst, dass die derzeitige Damoklesschwert-Situation für Entwickler durch die Durchsetzungsrichtlinie zum Geistigen Eigentum dahingehend verschärft wird, dass die wirtschaftliche Bedrohung durch Trivialpatente auch noch mit Rechtsmitteln zur Bekämpfung organisierter Kriminalität gestärkt wurde.

Den Abgeordneten der CDU ist folglich voll bewusst, welches Gefährdungspotenzial dank der IPR Enforcement-Richtlinie die "computer-implementierten Erfindungen" (ein Tarnbegriff für Software-Patente) für KMU und Entwickler entfalten.

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