Sehr geehrter Herr Dr. Langen,
als Inhaber eines deutschen High-Tech Unternehmens aus dem Bereich Steuerungs-/Automatisierungstechnik, das international exportiert und in verschiedenen Bereichen die vorderste Front der technologischen Entwicklung belegt, bin ich über Ihre Pressemeldung mehr als erstaunt. Ich bin Erfinder in mehreren europäischen Patenten, darunter auch eines der Firma Infineon. Mit dem Richtlinienentwurf zur CII-Richtlinie sowie den Prüfrichtlinien des EPA beschäftige ich mich seit 2002. Den Vorwurf, ein unzureichend informierter Aktivist zu sein, möchte ich mir vor diesem Hintergrund nicht machen lassen.
In Ihrer Pressemitteilung behaupten Sie, niemand wolle reine Software patentieren. Sowohl das Engagement von Firmen wie Microsoft und SAP, wie auch von US-amerikanischen Verbänden wie der BSA (beachte Name: Business Software Alliance) für den Richtlinienentwurf belegt klar, daß es in der "Common Position" um die Patentierung reiner Software geht. Das von mir ausgearbeitete Dokument (Anlage), das den Wortlaut der Prüfbedingungen des EPA, aufgrund derer eine große Zahl von Patenten auf Software und Geschäftsmethoden erteilt wurde, analysiert und einen Vergleich des Richtlinienentwurfs von Kommission/Ministerrat mit diesem Wortlaut enthält, weist ebenfalls klar die Intention des Richtlinienentwurfs, Software patentierbar zu machen, nach.
Zum Handlanger eines weiteren, volkswirtschaftlich unverantwortlichen Transfers europäischen Wissens nach Asien macht sich, wer die Patentierbarkeit von Software gemäß der "Common Position" stützt. Dies legt eine schlüssige Argumentationskette in der zweiten Anlage dar. Auch die fast täglich durch die Presse gehenden Meldungen über den Abbau von Entwicklungsarbeitsplätzen in Europa durch europäische Konzerne und Verlagerung dieser nach Asien belegt die Argumentation.
Auf den Vorwurf der Erpressung durch Gegner von Software-Patenten gehe ich nicht weiter ein. Wenn Erpressung erfolgt, dann durch US-amerikanische Konzerne und jene Zentralen europäischer Konzerne, die sonst vorwiegend durch Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Asien glänzen.
Gerne bin ich zur Diskussion darüber bereit, wie eine Regelung zur Patentierbarkeit technischer Erfindungen bei gleichzeitigem Ausschluß von Patenten auf reine Software aussehen kann. Zur Vorabinformation würde ich dringend das Studium der anliegenden Dokumente anregen, so daß die Diskussion auf inhaltlicher Basis geführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.-Ing. Thomas Wünsche
