LtrArebentiZeit040521De

http://www.zeit.de/2004/22/patent Kommentar zum Kommentar "Der technische Beitrag" von Steffen Richter(richter@zeit.de) in Die Zeit:

Die EU-Staaten haben eine Patentschutz-Richtlinie für Software beschlossen

--> Der Ministerrat hat es beschlossen. In ihm sind diejenigen Ministerien vertreten, die fuer die Patentaemter zustaendig sind, im Falle Deutschlands das BMJ. Die Exekutive spielt nun Legislative. Auch im Bundestag hätte sie für ihr Handeln keine Mehrheit.

Der EU-Wettbewerbsrat hat am Dienstag in Brüssel einen entsprechenden Beschluss gefasst, nach dem nach Ansicht des Rates bestimmte Innovationen durch ein Patent geschützt werden und die Erfinder ihren entsprechenden Anteil erhalten.

---> "Wettbewerbsrat" ist nur der "Ministerrat" in einer bestimmten Formation ---> die Richtlinie regelt keine Erfinderverguetungen --- auf Kommissions-PR reingefallen

Bis dieser Beschluss ins Gemeinschaftsrecht eingeht, muss er noch einmal ins Europäische Parlament, das im Juni neu gewählt wird.

---> Das bereits den Vorschlag der EU-Kommission korrigiert hatte. Der Vorschlag des Ministerrates ist eine Verhöhung der Parlamentsentscheidung aus Erster Lesung.

Große Unternehmen wie Siemens, Nokia oder Alcatel hatten sich gegenüber den zuständigen europäischen Ministern massiv für diesen Patentschutz eingesetzt.

---> Eher Patentanwälte. (einschliesslich der Patentabteilungen von Siemens, Nokia (Patentaktivist Tim Frain) usw.)

So wird im Patentschutz eine Verbesserung der Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen gegenüber jenen aus den USA gesehen.

---> Kausalität? Bereits heute sind 3/4 der dubiosen Europäischen Software-PAtente von US und JP angemeldet.

Dort können auch in Software umgesetzte Anwendungen oder Geschäftsmodelle mit einem Patent geschützt werden. So hält beispielsweise Amazon Patente auf das Verfahren "mit einem Klick kaufen" sowie auf die Möglichkeit, eine Ware als Geschenk auszuliefern.

In einem Beitrag für "c't aktuell" betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dagegen, dass die Patentierung von Geschäftsmethoden auch für die Zukunft ausgeschlossen werden soll. Die Erteilung so genannter Trivialpatente wie die elektronische Geschenkbestellung solle mit der neuen EU-Richtlinie vermieden werden.

---> Wo steht das im Richtlinientext?

Die Patentierbarkeit von Software wurde in der EU bislang durch eine Übereinkunft geregelt, nach der so genannte "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als patentfähige Erfindungen angesehen werden.

---> Dieses EPÜ gilt dessen ungeachtet.

Dessen ungeachtet sind beim Europäischen Patentamt in München bereits seit den 80er-Jahren zahlreiche Software-Patente erteilt worden.

---> Also: Rechtsbruch ---> Ex-Post Legitimierung

Wird dort einem eingereichten Programm ein zusätzlicher technischer Effekt attestiert, ist es patentfähig.

Nach den Kompromissverhandlungen von Dienstag muss nun unter anderem ein "technischer Beitrag" nicht nur "erfinderisch", sondern auch "neu" sein.

---> Neuheit und der erfinderische Beitrag sind Selbstverständlichkeiten, die für alle Patente gelten. Das ist keinerlei Einschränkung.

---> Kompromiss? Mit wem?

Die eindeutige Abgrenzung von patentfähigen und nicht-patentfähigen Erfindungen steht noch aus.

---> Was steht in dem Richtlinienvorschlag des Ministerrates?

Um die freie Entwicklerszene und Softwarefirmen, die sich keine Patent- und Rechtsabteilung leisten, vor Verfolgung zu schützen, wird in Zukunft definiert werden müssen, was ein "technischer Beitrag" wirklich ist. Und Monopolansprüche auf simple Vorgänge wird es auch nicht geben dürfen. Für den "technischen Beitrag" kann einfach auf die EU-Parlamentsvorlage vom vergangenen Herbst zurückgegriffen werden - die enthielt bereits eine klare Definition dessen.


> Das Technizitätskriterium wurde absichtlich nicht aus der Parlamentsrichtlinienversion übernommen, weil es das einzige funktionierende Kriterium ist.

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