An
- Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Wolfgang Clement Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Telefax: +49 (0)1888-615-7010 (Ministerium) Telefax: +49 (0)1888-615-7030 (Büro Clement)
Cc: info@eu-vertretung.de Betreff: Softwarepatente: kein A-Punkt im Ministerrat am 07. März! Sehr geehrter Herr Bundesminister, Der Deutsche Bundestag stellt in seinem Beschluss vom 17. Februar 2005 (Drucksache 15/4403) fest, dass "Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung leistungsfähiger, kostengünstiger, verlässlicher und nicht zuletzt sicherer Computerprogramme oder Software werden zu einem kritischen Faktor des deutschen Innovationssystems. Getragen wird die dynamische Entwicklung der deutschen wie der europäischen Softwarebranche insbesondere auch durch kleine und mittlere Unternehmen. Die EU-Kommission hat am 20. Februar 2002 ihren Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen vorgelegt (KOM(2002)92 endgültig). Das Europäische Parlament hat am 24. September wesentliche Änderungen beschlossen, am 18. Mai 2004 hat der Rat der Europäischen Union sich mit Zustimmung der Bundesregierung auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen können (Ratsdokument Nr. 9713/04)." Insbesondere fordert er Nachbesserungen in Hinblick auf die Definition der Technizität im Sinne des Patentrechts, auf den Ausschluss von Programmansprüchen und eine wirksame Interoperabilitätklausel auf europäischer Ebene (Abschnitt III). In Hinblick auf diese bin ich davon überrascht, dass der Kommissionspräsident die "goldene Brücke" (OB Ude, München, Rathausmitteilung vom 03. März 2005) des Europäischen Parlaments ausgeschlagen hat. Ich schliesse mich OB Ude an: "Nach dieser äußerst seltenen Zuspitzung sollte sich auch die Bundesregierung im EU-Ministerrat für Nachbesserungen einsetzen, die am einfachsten bei Neuverhandlungen erreicht werden können." Die Kommission soll die Richtlinie auch nicht zurückziehen. Die durch das Europäische Patentamt geschaffenen Probleme sind europäisch, eine wie z.B. von Philips oder Teilen der EVP ins Gespräch gebrachte Rücknahme der Richtlinie ist inakzeptabel. Mit freundlichen Grüßen, Klaus Harrer Bölschestraße.106 12587 Berlin PS: Besonders aufmerksam machen möchte ich Sie auf die Auswirkungen auf den IT Standort Deutschland! Durch die
- überwiegend bereits durch amerikanische Großfirmen vorausschauend angemeldeten Patente, würde eine Durchsetzung der Vorstellungen der EU-Kommission ein Kahlschlag in der deutschen (und europäischen) IT Landschaft bedeuten. In Zukunft wird jeder IT Fachmann entweder in die USA auswandern oder bei einer amerikanischen Großfirmen "enden", denn faktisch wird ihm eine freie Arbeitsplatzwahl unmöglich gemacht, denn welcher klein- oder mittelständische Softwarehersteller wird sich solch sinnige Patentgebühren noch leisten können, geschweige denn wollen.
