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Müller oder wie das Bundesjustizministerium Bürger verschaukelt

[ Neuigkeiten ]


Zahlreiche Unterstützer wenden sich in diesen Tagen an ihre Volksvertreter und Ministerien. Mitunter antworten diese, und nicht selten werden die Antwortschreiben an den FFII weitergeleitet. Dabei gibt es zwei Kategorien: Altbekannte Standardbriefe und echte Neuigkeiten. Standardbriefe zwingen den Sachkundigen meistens, auf schon existente Dechiffrierarbeit zu verweisen. Nicht immer ist das notwendig. Mitunter schlägt der Volkszorn über Antwortschreiben auch auf den FFII parl-Mailinglisten und in Webforen Wogen. Manchmal ergeben sich richtige Spontanaktionen von Unterstützern, die dem FFII zugeschrieben werden, obwohl gar nichts geplant und organisiert wurde. So ist es mit der Öffentlichkeit, die bekanntlich der Tod des Königs sein soll.

Manchmal erhält der FFII auch echte Neuigkeiten zugespielt. Seltener sind aber Beiträge der amüsanten Art wie das 60-Euro Patent der Bundesjustizministerin Zypries oder der folgende Hoffnungsstreif von Tillmanns aus dem BMJ:

Bananas oder B-Punkt... ? Ausgerechnet Bananen!

Diese Beschreibung kann wohl als Beschreibung eines Schattenregelwerkes des Rates dienen. In der Geschäftsordnung des Rates findet sich von dererlei "Usancen" nichts. Der Europäische Ministerrat sieht die "Übersetzungen in alle 20 Sprachen der Mitgliedstaaten der EU" vor, damit die nationalen Gesetzgeber Stellungnahmen abgeben können, die - so Tillmanns - aufgrund von "Usancen" keine Berücksichtigung in der verabschiedeten Gemeinsamen Position finden dürfen. Berücksichtigung finden dürfen dagegen die Auffassungen der Beamten aus den Justizministerien, die in das Kostüm des europäischen Gesetzgebers geschlüpft, hinter verschlossenen Türen einen Entwurf mit ihresgleichen aushandeln. "Usancen" verhindern, dass eine politische Einigung revidiert wird, zu der die deutsche Delegation unter Hansjörg Geiger die anderen Delegationen über den Ratstisch zog, von gebrochenen Versprechungen und Absprachen ganz zu schweigen. "eine Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für den Ratsentwurf in der Fassung vom 18. Mai 2004". Stolz präsentierte schon damals das BMJ sein innovatives Neuheitserfordernis, the German proposal as amended in a slight technical way als Verhandlungserfolg. Seitdem wartet die Öffentlichkeit auf die formelle Verabschiedung dieses Gemeinsamen Standpunktes als A-Punkt, während die nationalen Parlamente den Entwurf ihren Regierungen um die Ohren werfen. "Usancen" oder B-Punkt? Diplomatische "Usancen" sind wichtiger als Parlamente mit ihren "Vorschläge(n) ... die Richtlinie weiter zu verbessern", und weil alle Regierungen von Usancen träumen und ihre Parlamente voll unterstützen, verabschieden die Staaten eine "Gemeinsame Position" und das Europäische Parlament nimmt die "konstruktiven und von der Bundesregierung begrüßten Vorschläge eines interfraktionellen Antrags des Deutschen Bundestages auf, die darauf abzielen, die Richtlinie weiter zu verbessern" und stellt mit qualifizierter Mehrheit seine Fassung aus 1. Lesung wieder her. Was das BMJ verschweigt: Im Rat ist eine Verbesserung leicht, im Europaparlament werden in 2. Lesung qualifizierte Mehrheiten benötigt.

Das Europaparlament hat sich für den kompletten Neustart des Verfahrens ausgesprochen. Die Regierungen mit ihren Usancen haben es in der Hand das ganze durch einen B-Punkt im Ministerrat abzukürzen, wenn da nicht diese Usancen wären.

Bericht Müller von einem Antwortschreiben des BMJ.

Antwortbrief des BMJ

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