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BMJ verharmlost Ratsposition, lässt Bundestag ins Leere laufen

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17. März 2005 -- Das BMJ hat auf ein Schreiben eines besorgten Softwareentwicklers zur Softwarepatentrichtlinie geantwortet. Anders als der Bundestag sieht das BMJ nach wie vor keine Probleme in der Ratsposition. Es behauptet weiterhin, dass es in dieser nicht um Software gehe, und spielt dabei in irreführender und definitionswidriger Weise mit Worten. Auf die Forderungen des Bundestages wird immerhin in abstrakter Weise Spielraum eingeräumt, aber es ist zu befürchten, dass in der vom BMJ bevorzugten (und hier nicht näher ausgeführten) Konretisierung dieser Spielraum auf Null zusammenschrumpft.

Der Text

mit eingestreuten Kommentaren von Hartmut Pilch.

Diese Aussage ist falsch. Unter "Computer-Implementierte Erfindungen" versteht die Europäische Kommission ebenso wie das Europäische Patentamt gerade nicht Anti-Blockiersysteme (die wären vielleicht "bremskraft-implementiert") sondern reine Softwarelösungen. Eine Umdefinition des Begriffes in obigem Sinne, wie sie das Europäische Parlament vorgeschlagen hatte, hat das BMJ im EU-Rat abgelehnt. S. auch Artikel 2a in der Vergleichstabelle.

Diese Aussage ist ebenfalls bekanntermaßen grob falsch. Der angebliche Ausschluss von Programmen durch den Ratsbeschluss ist nicht mehr als ein irreführendes Wortspiel. Gerade das BMJ hat im Rat durchgesetzt, dass Programme Anspruchsgegenstände werden können, und die vom Rat wiedergegebene Praxis des Europäischen Patentamtes unterscheidet sich aus Sicht des (hier vom BMJ addressierten) Softwarebranche nicht nennenswert von der des US-Patentamtes.

Es handelt sich laut Verfahrensregeln des Rates um eine eigenständige Entscheidung. Die Herabstufung zum "formellen Beschluss" ist eine von den Ministerialbeamten präferierte höchst bedenkliche Schattenregel. Ob am 7. März in korrekter Weise ein "Gemeinsamer Standpunkt" zustande kam, erscheint höchst zweifelhaft.

Das BMJ geht hier von einer Verabschiedung der Ratsfassung aus und befürwortet diese. Es versucht nach wie vor, diese gesetzgeberische Maßnahme mit dem ebenso zweifelhaften wie irrelevanten Argument des "Status Quo" (Besitzstandswahrung) zu rechtfertigen.

Opensource-Projekte werden bereits von der derzeit vom BMJ geförderten gesetzeswidrigen Praxis weiter Teile der Patentrechtsprechung geschädigt. Dass eine Hand der Regierung fördert, was die andere schädigt, wäre nichts neues. Auch dem BMJ will niemand unterstellen, dass es an einer Schädigung von OSS interessiert ist. Es nimmt sie lediglich im Interesse vermeintlich vorrangiger Besitzstände in Kauf.

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