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- Erika Mann EUROPÄISCHES PARLAMENT
ASP 12 G 342 B-1047 BRÜSSEL TEL: +32 2 284 5191 FAX: +32 2 284 9191 emann(att)europarl.eu.int Brüssel, den 28.5.2004 Stellungnahme zur europäischen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Der Ministerrat hat am 18. Mai eine erste Einigung erreicht. Dieser "Gemeinsame Standpunkt" ist die Antwort der Regierungen auf die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlamentes aus erster Lesung vom - September 2003. Die Vorschläge des Europäischen Parlamentes sind eindeutig rigider hinsichtlich der Definition und der Vergabe von Patenten im Vergleich zum Kommissionsvorschlag. Ich bedaure es, dass der Ministerrat weit hinter den Vorschlägen des Europäischen Parlamentes zurückgeblieben ist. Allerdings sollte dies nicht überdramatisiert werden, da dies im Gesetzgebungsverfahren durchaus als normal anzusehen ist. Das Europäische Parlament hat in der zweiten Lesung die Möglichkeit, seine Position erneut zu bekräftigen. Immerhin ist der nun vorliegende Standpunkt des Rates gegenüber früheren Entwürfen der Ratspräsidentschaft deutlich verbessert. Dies ist im übrigen maßgeblich auf die Intervention der deutschen Bundesregierung im Rat zurückzuführen. Die Unstimmigkeiten zwischen einigen Bundesministerien im Zusammenhang mit der Ratssitzung vom 18. Mai sind bekannt. Wie geht das Gesetzgebungsverfahren nun weiter? Derzeit wird der Entwurf des Rates in alle Amtssprachen übersetzt. Danach wird der Rat seinen Entwurf formal an das Europäische Parlament überweisen. Nach Neukonstituierung des Europäischen Parlamentes im Nachgang der Wahlen am
- Juni wird der Bericht in zweiter Lesung im zuständigen Ausschuss beraten. Ich gehe davon aus, dass der neue Bericht von der Berichterstatterin aus erster Lesung, Arlene Mc Carthy (britische Sozialdemokraten), im frühen Herbst vorgelegt wird. Hierzu können dann erneut Änderungen eingereicht werden. Meiner Einschätzung nach wird das Europäische Parlament vorraussichtlich gegen Ende des Jahres 2004 in zweiter Lesung abstimmen. Da derzeit davon auszugehen ist, dass eine Einigung mit Ministerrat und Europäischer Kommission in zweiter Lesung nicht leicht wird zu erzielen sein, muss dann möglicherweise ein Kompromisstext im Vermittlungsverfahren ausgehandelt werden. Es wird also noch eine Reihe von Möglichkeiten geben, Bedenken in die Beratungen einzubringen. Der Fraktion der Sozialdemokraten geht es darum, eine Patentierung von computerimplementierten Erfindungen nur in den Bereichen zuzulassen, wo Software einen Beitrag zu einer tatsächlich technischen sowie neuen Erfindung leistet. Der Parlamentstext aus erster Lesung schließt ausdrücklich die Patentierung von Geschäftsmethoden, mathematischen oder anderen Methoden aus. Ich freue mich, dass die deutsche Bundesregierung in der Ratssitzung vom 18. Mai die Einfügung eines Artikel 4a erreicht hat, der den entsprechenden Änderungsvorschlag des Parlaments wörtlich übernimmt und ergänzt. Explizit wird ausgeschlossen, dass ein Computerprogramm als solches eine patentierbare Erfindung darstellen kann. Die Bundesregierung hat im Rat zudem eine genauere Definition des Begriffes des "technischen Beitrags" in Artikel 2(b) durchgesetzt. Ich persönlich halte eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen für sinnvoll, um die derzeit bestehenden Unklarheiten darüber, was patentierbar ist und was nicht, zu verringern. EU-weit bestehen unterschiedliche gesetzlichen Auslegungen, die teilweise zur Vergabe von Patenten durch das Europäische Patentamt und einzelne nationale Patentämter geführt haben, die erheblich über den von uns gewünschten Rahmen hinaus geht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde im Prinzip Klarheit und Vereinheitlichung bei der Vergabe von Patenten für computerimplementierte Erfindungen schaffen. Die Abstimmung im Parlament in erster Lesung hat der Öffentlichkeit deutlich gezeigt, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht den einseitigen, patentfreundlichen Ansatz etwa der Vereinigten Staaten oder Japan übernehmen will. Wir möchten strengere Regeln für die Patentierbarkeit. Besonders die europäischen Sozialdemokraten haben mit ihren Anträgen dafür gesorgt, dass entsprechende Formulierungen aufgenommen wurden. Unserer Meinung nach soll die Richtlinie einerseits gewährleisten, dass Innovation und Freiraum für jene Programmierer gewährleistet ist, die den Ansatz des Urheberrechtsschutzes für ausreichend halten. Andererseits sollte es keine Nachteile für die europäische Industrie geben, die aus der Vernachlässigung des Patentschutzes für tatsächliche Erfindungen entstehen würden. Die Patentierung von computerimplementierten Erfindungen wird ausdrücklich von einem großen Teil der europäischen Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen) gewünscht. Viele Unternehmen operieren international und möchten ihre Produkte ähnlich schützen lassen wie es ihre Wettbewerber in anderen Teilen der Welt tun. Dies ist u.a. auch notwendig, damit die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in diesen Bereichen in Europa gewahrt bleiben. Vor diesem Hintergrund gebe ich zu bedenken, dass eine Fundamentalopposition gegen die Richtlinie für computeremplementierte Erfindungen kontraproduktiv wäre. Die Mitgliedstaaten könnten zu der Überzeugung gelangen, dass ein Scheitern der Richtlinie eher im Interesse der breiten Mehrheit der Unternehmen ist als die Verabschiedung einer Richtline, die Patentschutz für tatsächliche computerimplementierte Erfindungen nicht oder unzureichend gewährt. Das würde bedeuten, dass die derzeitige, unbefriedigende Praxis der Patentvergabe andauern würde. Ich bezweifle dass eine solche Entwicklung letztlich im Interesse der kleineren Entwicklungshäuser und Programmierer wäre. Zusammen mit meinen sozialdemokratischen Kollegen im Europäischen Parlament werde ich mich in der kommenden Legislaturperiode weiterhin auch für die Anliegen der kleinen und mittleren Softwareunternehmen sowie der unabhängigen Programmierer einsetzen. Unser Hauptziel wird sein, eine klare und strenge Definition dessen sicherzustellen, was patentiert werden kann. Erika Mann MdEP
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