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Bundestagsbeschluss zu Softwarepatenten: Jetzt müssen Taten folgen

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Drei Tage vor der Plenarabstimmung des Deutschen Bundestages wendet sich der FFII mit einem Appell an die Abgeordneten.

Der Willensbekundung des gewählten Gesetzgebers müssen jetzt Taten folgen.

1. Die Bundesregierung muss ihre Position zu der unseligen Vereinbarung vom 18. Mai 2004 schriftlich niederlegen und dem EU-Rat mitteilen. Lettland, Polen, Frankreich und weitere Länder haben dies bereits getan. Es ist unverständlich, dass von deutscher Seite nichts geschieht, obwohl der Bundestag gerade eine Vorlage geliefert hat.

2. Die Bundesregierung muss eine Neueröffnung der Diskussion im Rat verlangen. Es darf nicht sein, dass der Rat Beschlüsse verabschiedet, hinter denen die Mitgliedsstaaten nicht stehen, nur weil bei einer manipulierten Sitzung möglicherweise eine entsprechende Vereinbarung zustande kam. Was jetzt gegen den Willen der Mitgliedsstaaten entschieden wird, kann nicht durch Änderungen in einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert werden. Der Rat muss sich jetzt ernsthaft mit dem Thema beschäftigen und dabei nationale Parlamente einbeziehen, wie es in zahlreichen Sonntagsreden und in der künftigen EU-Verfassung (Art I-46) gefordert wird. Parlamentarische Demokratie kann auf EU-Ebene nur etwas werden, wenn die Parlamentarier sich dafür stark machen. Andernfalls verdienen weder die Parlamentarier noch die EU-Verfassung das Vertrauen der Bürger.

3. Es gibt auch auf der nationalen Ebene dringenden Regelungsbedarf. Der deutschen Patentjustiz muss schon heute klar signalisiert werden, dass Programmansprüche vom Gesetzgeber nicht gewollt sind. Die Zeit ist gekommen, dies in einem Gesetzgebungsakt auf nationaler Ebene festzuhalten. Der ursprüngliche Entwurf des Bundestages setzte hier immerhin ein klares Signal. Leider ist es jedoch dem BMJ gelungen, die momentan wichtigste Forderung des Bundestagsantrages, nämlich die nach Ablehnung von Programmansprüchen, zu verwässern. Stattdessen wird der falsche Eindruck erweckt, am deutschen Patentwesen solle Europas Richtlinie genesen. Nichts ist weiter von der Wirklichkeit entfernt. Deutschland ist als Führungsnation des Europäischen Patentwesens maßgeblich für Zehntausende breiter Monopole auf triviale Organisations- und Rechenregeln verantwortlich, und allein innerhalb der deutschen Patentrechtsprechung besteht eine ebenso große Bandbreite zu "harmonisierender" Doktrinen wie in der EU. Der Bundestag ist gefordert, sich der Probleme anzunehmen, sowohl auf nationaler Ebene als auch über den EU-Ministerrat. Es darf nicht bei einer einmaligen symbolischen Erklärung für die Schublade bleiben.

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