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Antwort Hendricks an Noschinski

--> LtrMdb0405De, Hendricks, Tauss, SPD


Zusammenfassung

Barbara Hendricks !MdB antwortet auf eine Anfrage zu Softwarepatenten mit Formulierungen, die zu großen Teilen aus dem Büro Tauss stammen dürften.

Brief

Betreff: Vorschlag für eine Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen (Softwarepatenterichtlinie)

Sehr geehrter Herr Noschinski,

ich komme nochmals auf Ihre Anfrage zur Frage der Patentierbarkeit von Software zurück. Wie Sie sicherlich wissen, hat der EU-Wettbewerbsrat hat am 18. Mai 2004 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen beschlossen (Ratsdok. 9713/04). Damit ist das Verfahren allerdings keineswegs abgeschlossen, denn das Europäische Parlament muss diesem Vorschlag noch zustimmen, was sich aufgrund der anstehenden Neuwahlen hinauszögern wird. Stimmt es nicht zu oder hat es erhebliche Änderungswünsche, ist zudem ein langwieriges Vermittlungsverfahren möglich. Der Richtlinienentwurf war von Anbeginn an von einer sehr kontroversen Debatte begleitet, an der sich auch zahlreiche interessierte Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt haben. So hat auch der Unterausschuss Neue Medien gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2001 ein öffentliches Expertengespräch durchgeführt, um sich hinsichtlich der Chancen und Risiken einer Erweiterung der Patentierbarkeit von Software zu informieren. Die Ergebnisse dieser Anhörung lassen sich in der Aussage zusammenfassen, dass ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Patentierung sogenannter computerimplementierter Erfindungen wünschenswert sei, dabei jedoch sichergestellt werden müsse, dass sowohl Trivialpatente verhindert als auch erfolgversprechende Open Source-Entwicklungskonzepte nicht beeinträchtigt werden. Ebenso hat sich die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft - Herausforderungen und Antworten" des 14. Deutschen Bundestages mit dem Problem der zunehmenden Monopolisierung des Wissens befasst und ausdrücklich vor den negativen Auswirklungen etwa einer zu engen Auslegung internationaler Verträge (TRIPS, GATS usw.) gewarnt. Hier wurden als Beispiele neben negativen Erfahrungen mit Patenten im Gesundheits-, Landwirtschafts- und dem Ernährungsbereich insbesondere und auf Initiative der SPD-Mitglieder auch mögliche Risiken von Softwarepatenten angeführt (Endbericht, Drucksachennummer 14/9200, S. 298-301). Für die SPD-Bundestagsfraktion sind in der Frage der Patentierbarkeit von Software daher folgende Eckpunkte entscheidend:

Entsprechend der kontroversen Debatten stellt sich auch die langjährige Genese des Richtlinienentwurfs sehr wechselhaft dar. So hat das Europäische Parlament am 24. September 2003 erhebliche Änderungen an dem ursprünglichen Kommissionsentwurf vom 20. Februar 2002 beschlossen, die in dem Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft allerdings überwiegend wieder rückgängig gemacht worden sind. Auch in der entscheidenden Ratssitzung am 18. Mai 2004 sind insbesondere auf deutscher Initiative hin noch wichtige Änderungen in den Text eingebracht worden, wie beispielsweise die Aufnahme der Voraussetzung der "Neuheit" für den technischen Beitrag oder der an das EPÜ angelehnte explizite Ausschluss der Patentierbarkeit von Computerprogrammen als solche bzw. in jeder Ausdrucksform, sofern sie über die normale physikalische Interaktion keine technischen Wirkungen erzeugen.

Dennoch erfüllt u.E. der nun beschlossene Richtlinienvorschlag die oben genannten Anforderungen noch immer nicht hinreichend. Erstens erscheint insbesondere die Aufnahme von Programmansprüchen in den Umfang zulässiger Patentansprüche als zu weitgehend und hinsichtlich der Auswirkungen nicht hinreichend geprüft worden zu sein. Zumindest fehlen bisher überzeugende Argumente, warum Erzeugnis- und Verfahrensansprüche, die der Kommissionsentwurf noch als hinreichend bewertete, nicht mehr ausreichen sollen. Dies gilt umso mehr, wenn auf integrierte oder "embedded systems" abgestellt wird, bei denen eine sinnvolle Verwertung des "Programms allein" u.E. kaum zu befürchten ist. Ebenso ist zweitens die ersatzlose Streichung des - erst vom EP eingebrachten - so genannten Interoperabilitätsprivilegs kritisch zu hinterfragen. Dies konterkariert die guten Ansätze des Rates und erhöht de facto die Missbrauchsgefahr des Patentsystems im Rahmen strategischer ökonomischer Interessen. Diese Vorschrift des !EPs hätte nicht nur angesichts zunehmend hybrider und komplexer Netzwerke das Tagesgeschäft von Anwendungsentwicklern und Integrationsspezialisten erheblich vereinfacht. Vor allem hätte sie eine Abkopplung alternativer Plattformen und Systeme von zentralen IT-Entwicklungen deutlich erschwert, und das faktisch ohne Beeinträchtigung der normalen Verwertung der Patente durch die Patentinhaber. Der heutige Normalfall, Patente auch zur Marktabsicherung und Renditemaximierung strategisch einzusetzen, könnte nun in Zukunft alternative Entwicklungen frühzeitig behindern und von Zukunftsmärkten fernhalten. Und Drittens sind wir weiterhin der Meinung, dass eine effektive Verhinderung von Trivialpatenten bzw. Absicherung einer hinreichenden Erfindungshöhe allein über eine angemessene Definition von Technizität bzw. des notwendigen technischen Beitrags gewährleistet werden kann. Die nun beschlossenen zirkulären und Missverständnisse wie Auslegungsprobleme geradezu provozierenden Formulierungen sind diesbezüglich sehr verbesserungswürdig.

Wir hoffen, dass in dem weiteren Verfahren zwischen EP und Rat diese Punkte nochmals diskutiert und in diesem Sinne überarbeitet werden können. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative der Bundesjustizministerin zu einem "Runden Tisch", um diese und weitere Fragen nochmals mit allen interessierten Akteuren offen und kontrovers diskutieren zu können. Diese Initiative wird ihren Beitrag zur weitergehenden Meinungsbildung in dieser komplexen Frage leisten und so die Grundlagen für die notwendigen Entscheidungen in Rat und EP im Herbst 2004 verbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Prozess weiterhin intensiv und kritisch begleiten und auf die Berücksichtigung der noch nicht hinreichend erfüllten Forderungen weiter hinwirken. Für Rückfragen oder weitergehende Informationen steht Ihnen auch das Büro des medienpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, !MdB Jörg Tauss (030 - 22751273) jederzeit zur Verfügung. Indem ich mich für Ihr Interesse herzlich bedanke, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Hendricks

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