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Das ist die Antwort von Michale Cramer auf diesen Brief.


Sehr geehrter Herr Nachtigall,

vielen Dank für Ihre mail, die ich wie folgt beantworte:

Wir haben uns immer strikt gegen die Patentierung von Software ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt.

Wir sind vielmehr überzeugt davon, das diese Patente vor allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird.

Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source- und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open Source-Entwickler können daher keine Patente erwerben und sind automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen Patentportfolio.

Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.

Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern. Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das Urheberrecht angemessen geschützt.

Momentan befindet sich eine entsprechende EU-Richtlinie zum Umgang mit Softwarepatenten im europäischen Abstimmungsprozess.

Das europäische Parlament hat in erster Lesung eine Fassung verabschiedet, die zahlreiche Einschränkungen für das Erteilen von Softwarepatenten enthält. Es gibt also die berechtigte Hoffnung, dass Patente auf Software auch zukünftig nur sehr eingeschränkt möglich sein werden.

Dies ist insbesondere auch ein Erfolg der grünen Fraktion im Europaparlament, die Softwarepatente ebenfalls vehement ablehnt und auch gegen den Richtlinienentwurf im Parlament gestimmt hat.

Die Debatte ist aber längst nicht beendet. Inzwischen hat der EU-Rat eine geänderte Fassung der Richtlinie angenommen, die Softwarepatente auf wesentlicher breiterer Basis, als ursprünglich vom Parlament beschlossen, ermöglicht. Jetzt ist das europäische Parlament wieder am Zug. Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass sich die Abgeordneten weiterhin gegen eine Patentierung von Software aussprechen. Am Ende des europäischen Gesetzgebungsprozesses könnte es auch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament kommen. Endgültig beschlossen wird die Richtlinie erst in der dritten Lesung des Parlamentes, anschließend wird der Prozess zur Umwandlung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten eingeleitet. Es gibt also noch Spielraum für Veränderungen an der umstrittenen Richtlinie.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Cramer

Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnetenhaus von Berlin

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