Entwurf eines Briefes an Hansjörg Geiger (BMJ)
Entwurf eines Briefes an BMJ-Staatssekretär Hans-Jörg Geiger von Hartmut Pilch (zunächst aufgrund des Entwurfes von Blasum für Clement), bitte anpassen und weiterverwenden!
An
- Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Herrn Hansjörg Geiger Mohrenstraße 37 10117 Berlin Tel: 01888-580-9023 Fax: 01888-580-9525
E-Mail: geiger-ha@bmj.bund.de
Cc: info@eu-vertretung.de Datum: 7. März (morgens früh abzusenden) Betreff: Softwarepatente: B-Punkt im Ministerrat heute
Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Als Softwareentwickler benötige ich dringend Rechtssicherheit, d.h. Schutz meiner Schaffensfreiheit und meines urheberrechtlich begründeten geistigen Eigentums vor Eigentumsansprüchen Dritter. Eine Patentierbarkeit von Software bewirkt erfahrungsgemäß das genaue Gegenteil und gefährdet damit meine wirtschaftsrechtliche Grundlage.
Als Bürger Europas möchte ich in einem System der parlamentarischen Demokratie mit Gewaltenteilung leben. Wenn nationale Regierungen an der Stabilität "politischer Vereinbarungen" gelegen ist, sollten sie sich im Vorfeld vergewissern, dass ihr Parlament informiert und einverstanden ist. Andernfalls wird die von der EU-Verfassung in Art I-46 geforderte Einbeziehung der nationalen Parlamente in die Ratsentscheidungen zur Makulatur. Es mag paradox klingen, aber Stabilität entsteht durch Offenheit, in der Software wie in der Politik. Nur wenn der Rat die nachträgliche Änderung von politischen Vereinbarungen zulässt, können seine Entscheidungsprozesse stabil und effizient werden. Manche Ängste vor Instabilität von Ratsvereinbarungen stammen noch aus einer Zeit, in der immer Einstimmigkeit gefordert war und sind somit heute überholt. Wir brauchen daher einen neuen Aufbruch, einen Präzendenzfall für die parlamentarische Demokratie in der EU und damit auch für die Stabilität des EU-Rates in einem neuen Zeitalter.
Deswegen bitten wir Sie, heute im EU-Wettbewerbsrat die zu erwartenden Bemühungen für eine Neueröffnung der Verhandlungen über Softwarepatente zu unterstützen.
Dänemark wird voraussichtlich eine Streichung der Softwarepatentrichtlinie aus der Liste der A-Punkte verlangen und eine Neuverhandlung anregen. Diese Weisung hat der Minister Bengtsen jedenfalls vom EU-Ausschuss seines Parlaments erhalten. Ferner soll Bengtsen eine Neuverhandlung als B-Punkt verlangen. Polens Regierung hat ihre Unterstützung hierfür öffentlich angekündigt, und auch weitere Regierungen stehen ihren Parlamenten gegenüber mehr oder weniger deutlich in der Pflicht. Hierzu gehört auch die Bundesregierung. Das Versprechen der Justizministerin vom 21. Dezember, fortan die Position des Bundestages in die Debatte auf Ratsebene einbringen zu wollen, muss nun eingelöst werden.
In seiner Resolution vom 17. Februar fordert der Bundestag insbesondere Nachbesserungen in Hinblick auf Definition des "technischen Beitrags", den Verzicht auf Programmansprüche und eine wirksame Interoperabilitätklausel. Außerdem fordert er eine kritische Bewertung der Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes, im Gegensatz zu einer Festschreibung derselben.
Im Geiste von Art 23 GG und Art I-46 der EU-Verfassung hätte dies als eine Aufforderung zur Neuverhandlung im Rat verstanden werden müssen. Auf jeden Fall impliziert der Beschluss, dass Bemühungen zur Neuverhandlung im Rat unterstützt werden müssen.
Ferner bitte ich Sie, an dem Richtlinienprojekt festzuhalten. Die vom Europäischen Patentamt geschaffenen Probleme sind europäisch. Es wäre ein weiterer Affront gegen die Demokratie in der EU, wenn die Europäische Kommission ihre Richtlinie nur so lange vorantreibt, wie sie die vom EPA geschaffenen Probleme festschreibt, und dann mit Sabotage droht, wenn die gewählten Volksvertreter sich daran machen, die Probleme zu lösen.
Zuletzt möchte ich Sie noch bitten, dafür zu sorgen, dass in Deutschland die angekündigten Runden Tische zustande kommen, vom BMWA begonnene Studien zu Ende geführt werden und dass das Thema in einer ergebnisoffenen Weise angegangen wird. Es sollten auch sofortige nationale Notmaßnahmen wie eine Klarstellung der Gesetzeswidrigkeit von Programmansprüchen eingeleitet werden. Auf diese würde ich jedenfalls im Falle eines Scheiterns der Richtlinie verstärkt drängen.
Mit freundlichen Grüßen,
