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2005-02-03 Jürgen Schröder (MdEP, CDU): Ratsposition schützt Softwareentwickler vor Ideenklau

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2. Maerz 2005 -- Der Europa-Abgeordnete Jürgen Schröder (CDU) stellt sich in einem Schreiben an den besorgten Softwareentwickler Kristian Rink hinter den EU-Ministerrat. Dessen Position ermöglicht es laut Schröder Softwareentwicklern, ihre Innovationen gegen ideenklauende Großunternehmen zu schützen, wohingegen die Position des EP zu vieles von der Patentierbarkeit ausschließt. Schröder gibt an, hiermit die Meinung der Gruppe der CDU-CSU im EP wiederzugeben.

Erläuterung

Jürgen Schröder, MdEP für Sachsen, nimmt erneut Stellung zum gegenwärtigen Fortgang der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Softwarepatente-Richtlinie in den Gremien der europäischen Legislative (konkret die Zurückweisung des Neustart-Ersuchens durch die Europäische Kommission vom 28. Februar 2005). Der Text, der von einem Mitarbeiter Schröders in DD stammt, entspricht de facto einer Antwort zu einer anderen Anfrage vom 4. Juni 2004 (vergleiche LtrSchroederRink0406De)

Antwort von Schröder MdEP

Sehr geehrter Herr Rink,

wie ich Ihrer Mail entnehme, kennen sie die Position der EU-Kommission zum Thema "Software-Patentierung". Die Entscheidungsgewalt des EU-Parlaments ist ein grundsätzliches Problem und betrifft nicht allein dieses Thema. Im Namen von Herrn Schröder MdEP möchte ich Ihnen hier die Position der CDU/CSU- Gruppe im Europäische Parlament erläutern.

Grundsätzlich bedarf die patentrechtliche Behandlung computerimplementierter Erfindungen einer gemeinschaftsweiten Regelung. Moderne Erfindungen stützen sich zunehmend auf Computerprogramme. Diese Innovationen können nicht von jeglichem Schutz ausgenommen werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann in solchen Fällen einerseits durch die Erteilung eines Patents auf die Erfindung, andererseits durch den Kopierschutz des Urheberrechts erreicht werden. Jedoch ist die Abgrenzung schwierig. Das hat zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis in der Europäischen Union geführt. Während das Patentamt eines Mitgliedstaats auf eine bestimmte Erfindung ein Patent erteilt hat, wurde das von den zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates verweigert. Das ist nicht hinnehmbar in einem Binnenmarkt.

Die Kommission hat vorgeschlagen, das Patentrecht in diesem Feld zu harmonisieren. Ziel ist eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und -gerichte innerhalb des Binnenmarktes. Die CDU/CSU Gruppe im EP unterstützt diesen Ansatz.

Dabei wird nicht etwa eine generelle Patentierung von Software ermöglicht. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll hingegen das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Es wäre andererseits auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet. Damit folgt die CDU/CSU Gruppe im EP bewusst nicht der US-Praxis. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt. Dies will die CDU/CSU Gruppe nicht.

Der Rat hat nach Ansicht der CDU/CSU Gruppe im EP die wesentlichen Änderungswünsche des Parlaments mit Blick auf eine Klarstellung der Einschränkungen der Patentierbarkeit übernommen. Sie meint, dass die im Rat gefundene Formulierung die nötige Erfindungshöhe gewährleistet und sicherstellt, dass reine Software nicht patentiert werden kann. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament noch einige Diskussionen über die konkrete Ausformulierung des "technischen Beitrags". Dabei stellt sich das Problem, einen allgemein gültigen Gesetzestext so zu formulieren, dass die Patentierungsmöglichkeiten nicht unnötig begrenzt werden. Während Konsens über das auch von der CDU/ CSU-Gruppe im EP gestützte Ziel eines Ausschlusses der Patentierung reiner Software, von Geschäftsmethoden und Trivialerfindungen besteht, gehen die Meinungen über den Weg dorthin auseinander. Die CDU/CSU Gruppe im EP vertritt dabei den Standpunkt, dass die bislang alternativ vorgeschlagenen Definitionen zu eng sind und auch die Patentierung von mit Softwareelementen gepaarten Erfindungen, beispielsweise von Steuerungsmechanismen in einer Waschmaschine, ausschließen können. Daher hält die CDU/CSU Gruppe im EP die vom Rat favorisierte Lösung mit einer Liste der nicht patentfähigen Erfindungen für praxisgerechter und der Rechtssicherheit dienlicher.

Dem berechtigten Anliegen, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, wird damit entsprochen. Ebenfalls wären, entgegen vielfach vorgebrachter Befürchtungen, sich aus den Naturgesetzen ergebende logische Abfolgen nicht patentierbar.

Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts.

Das Patent schützt gerade mittelständische Entwickler. Denn ohne die Patentierung könnten große Vermarkter ohne Sanktion Ideen von kleinen Häusern nutzen und den finanziellen Gewinn daraus ziehen. Die jüngste Verurteilung von Microsoft zum Schadenersatz von 520 Mio. US$ wegen Verletzung des Patents eines Softwarehauses zeugt davon.

Die CDU/CSU Gruppe im EP vertritt aus den oben genannten Erwägungen daher die Ratsposition. Sie setzt der Patentierbarkeit dort Grenzen, wo es sich eindeutig um nicht patentfähige Erfindungen, wie beispielsweise Geschäftsmethoden, handelt. Andererseits soll aber auch nicht jede Patentierbarkeit von vornherein ausgeschlossen sein. So kann die CDU/CSU Gruppe im EP ein ausgewogenes System der Patentierbarkeit unter klarer Abgrenzung zu den Praktiken in den USA gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Darstellung weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen, Weike Rohde

Weike Rohde Presse und Öffentlichkeitsarbeit für Jürgen Schröder MdEP Europabüro Dresden Rähnitzgasse 10 (ab 01.04.05: Pillnitzer Landstr. 32, "Loschwitz-Arkaden", 01326 Dresden) 01097 Dresden Email: jschroeder-sachsen@gmx.de

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