Zynisches Desinteresse des Verbraucherschutzministeriums
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Interessierte Bürger, die sich an das Verbraucherschutzministerium wegen der geplanten Absegnung der Richtlinie als A-Punkt wenden, erhalten von Dr. Starke den nachfolgend aufgeführten Musterbrief. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich selbst zu keinem Zeitpunkt in den Richtlinienprozess eingebracht. Die Perspektive der Konsumenten wird politisch von keinem deutschen Ministerium vertreten. Ministerin Kuenast beschwichtigt ihre Parteifreunde über die Richtlinie. Gleiches leistet ihr Ministerium für besorgte Bürger.
Musterbrief von Dr. Starke aus dem Verbraucherschutzministerium
- Sehr geehrter Herr XXXXXXX! Die Debatte über die Verabschiedung eines Gemeinsamen Standpunktes zum Entwurf einer Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen wird auf EU-Ebene fortgesetzt, nachdem die niederländische EU-Präsidentschaft anlässlich der Ratstagung am 21. Dezember 2004 auf Bitte Polens diese Entscheidung vertagt hat. Damit bleibt ein politisch wie wirtschaftlich bedeutsames Thema weiter auf der Tagesordnung. Bereits die im Mai 2004 erfolgte politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt war sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene Gegenstand schwieriger Verhandlungen gewesen. Die Bundesregierung, vertreten durch das federführend zuständige Bundesministerium der Justiz, konnte erst nach deutlichen Verbesserungen des Richtlinien-Vorschlags, die insbesondere die Anforderungen an die Patentierbarkeit und eine Klarstellung im Hinblick auf open-source-Anwendungen betrafen, zustimmen. Von Bedeutung ist, dass die Richtlinie auch in ihrer aktuellen Fassung keine Patente auf Software als solche zulässt. Sie hat zum Ziel, die zum Teil uneinheitliche Patentierungspraxis (insbesondere des Europäischen Patentamts) zu harmonisieren. Durch eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch die Patentämter und Gerichte der EU-Mitgliedstaaten sollen Behinderungen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auch im Verbraucherinteresse reduziert werden. Es besteht weitgehend Einvernehmen, dass Trivialpatente" schädlich wären. Patente müssen solchen Neuerungen vorbehalten bleiben, die den Stand der Technik wirklich über das Naheliegende hinaus bereichern. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang eine Qualitätsoffensive gestartet, die dieser Voraussetzung der Patentierbarkeit wieder mehr Gewicht verleihen soll. Darüber hinaus hatte sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen über einen Gemeinsamen Standpunkt für weitere Verbesserungen des Richtlinienentwurfs eingesetzt, insbesondere der Aufnahme einer Technikdefmition. Hierfür fand sich jedoch bislang noch keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Nachdem die förmliche Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts nunmehr vertagt ist, wird die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Verhandlungen konstruktiv mitarbeiten, um eine interessengerechte Lösung zu finden. Dabei soll auch die Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene eingebracht werden. Dr. Starke
Jüngste Entwicklungen
Martin Schulte hat am 21. Januar 2005 telefonisch mit Herrn Dr. Starke gesprochen. Die Antwort deutet startk darauf hin, dass im Ministerium noch gar kein entwickeltes Bewusstsein zur angesetzten Abstimmung im Fischereirat besteht und alles noch im schwimmen ist. Starke weisst dabei entschieden zurück, dass die Bundesrepublik noch irgendwelche Einflussmöglichkeiten hätte. (Martin Schulte: Weil keiner etwas weiß, wird auch keiner schuld sein)
Kommentare
Stohr
Kommentar im Volltext: http://lists.ffii.org/pipermail/de-parl/2005-January/001165.html
Reaktion auf den letzten Absatz des Starke-Schreibens:
Ihr politisches Handeln muss und wird genau daran gemessen werden. Verschaffen sie der Auffassung des deutschen Bundestags im EU-Rat Stimme und somit Gehör. Tragen sie dessen Bedenken vor. Dies schliesst ein angestrebtes konstruktives Mitarbeiten nicht aus, nein, es fordert solch eine Arbeitsform sogar regelrecht ein. Allerdings sollten sie sich und uns allen, die auf sie blicken, wenn der Rat wieder tagen wird, klar machen, dass die Einbringung des parlamentarischen Standpunkts weitaus mehr beinhalten muss als das Heben oder Nicht-Heben der Hand bei einer anstehenden Abstimmung. Steigen sie zuerst wieder in die Diskussion ein, fordern sie die Behandlung der Richtlinie als "B-Punkt". Es versteht sich hoffentlich von selbst dass dieser Punkt mit entsprechender Vorlaufzeit auf die Tagesordnung des zuständigen Germiums zu setzen ist.
Rebentisch
Die Aussagen des Briefes sind zum Teil reine Erfindung, zum Teil irreführend. Unkritisch werden Legenden aus dem BMJ kolportiert. Damit zeigt sich auch, dass sich niemand im Verbraucherschutzministerium näher mit der Richtlinie auseinander gesetzt hat. Nach der in letzter Minute von Polen geretteten Sitzung im Dezember hätte die Bundesministerin genug Gelegenheit dazu gehabt.
Weitere Verhandlungen?
Es stehen z.B. keine Verhandlungen an, weil die Bundesregierung nicht die Diskussion als B-Punkt im Rat eingefordert hat. Im Rat gibt es aber nur Verhandlungsmöglichkeiten, wenn die Richtlinie nicht als A-Punkt, sondern als B-Punkt auf der Agenda landet.
BMJ-Legende vom "deutschen Verhandlungserfolg"
- "... konnte erst nach deutlichen Verbesserungen des Richtlinien-Vorschlags, die insbesondere die Anforderungen an die Patentierbarkeit und eine Klarstellung im Hinblick auf open-source-Anwendungen betrafen, zustimmen."
Diese Verbesserungen sind reine Erfindung. Die einzige Änderung, die das deutsche Täuschungsmanöver durch Staatssekretär Geiger erreicht hat, ist ein Neuheitserfordernis für den technischen Beitrag durch die Einfügung von nur zwei Wörtern: "neu und". Auch dieses Neuheitserfordernis wird von Patentrechtlern, aber auch vom FFII sehr kritisch beäugt. Nicht angetastet wurden die doppelt verneint vom Rat formulierten Programmansprüche, eine besondere Provokation gegen das EU-Parlament. Denn Programmansprüche sind vollkommen indiskutabel. Der Rückzug der substanziellen Verbesserungen bei der Technizitätsdefinitionen gehört zu dem zweifelhaften Beitrag Deutschlands, mit dem andere Delegationen von der Kommission und der Ratspräsidentschaft über den Tisch gezogen wurden. Der in der Pause "leicht technisch abgeänderte deutsche Vorschlag" (Bolkestein) strich die Hauptforderung und fügte nur die zwei Wörter ein. Dieser sogenannte Verhandlungskompromiss vom Mai ist längst obsolet, sowohl bei den Delegationen, als auch nach Anhörung der Parlamente.
Es gibt keine oss-spezifischen Veränderungen oder Verbesserungen. Solche wären auch unnötig.
Ziel der Harmonisierung
Harmonisierung ist der Standardsermon der EU. Jede Richtlinie harmonisiert. Harmonisierung heisst in diesem Fall Kodifizierung einer rechtsflüchtigen Praxis. Damit wird ein Problem nicht gelöst, sondern Rechtsicherheit für die Problemmacher hergestellt. Harmonisiert ist Europäisches Patentrecht bereits durch das EPÜ. Und Artikel 52 schliesst Algorithmen und Programme für Datenverabreitungsanlagen von der Patentierbarkeit aus.
Harte Verhandlungen?
- Bereits die im Mai 2004 erfolgte politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt war sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene Gegenstand schwieriger Verhandlungen gewesen
Diese Verhandlungen wurden allein von den mit dem Patentwesen betrauten Ministerialbeamten unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt. Sie reflektieren daher auch allein die Interessen der Anwälte, die wahren wirtschaftlichen Interessen hinter der Richtlinie. Beschwichtigende Ankündigungen gegenüber der Öffentlichkeit aber auch anderen Ministerien wurden gebrochen. Auch MdB Tauss beschwerte sich über mangelnde Information. Der Bundestag konnte sich erst nach dem Maiübereinkommen äußern. Für die Verabschiedung des Textes, zu dem der Bundestag und andere Parlamente Stellung bezogen haben, soll eben diese Position der Parlamente aber offenkundig irrelevant sein, denn ein A-Punkt auf der Ratsagenda kann ja nur ohne Diskussion abgesegnet werden. Wozu ist eine Diskussion in den nationalen Parlamenten bzw. Cosac vorgesehen, wenn deren Meinung ohnehin keinen Einfluss mehr haben soll? Es hat sich neben den formellen Regeln der Geschäftsordnung des Rates ein gefährliches diplomatisches Schattenregelwerk etabliert. Die angemessene Reaktion auf die ablehnende Haltung zahlreicher europäischer Parlamente und die Unzufriedenheit vieler Delegationen ist die Neubehandlung als B-Punkt auf der Agenda. Nur so kann die "Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene eingebracht werden". Präziser: es ist die einzige Möglichkeit und der Test, ob hier Bürger fehlinformiert werden oder ob man es ernst meint.
Keine Patent auf Software als solche
Der Zusatz "als solche" wird vom BMJ auf sehr seltsame Art verstanden. In der Richtlinie finden sich klar Programmansprüche. Es ist das als "computer-implementierte Erfindung" kodifiziert, was dem Markt als Softwarepatent Schwierigkeiten macht.
Trivialpatente und Neuheit
Trivialität ist und war nie der eigentliche Kritikpunkt. Besonders das Patentwesen reagiert sehr sensibel auf den Trivialitätsvorwurf, und der gewöhnliche Antwortvorschlag der deutschen Politik ist der weiche Begriff der "Erfindungshöhe". Ich empfehle die Lektüre von "Warum sind Softwarepatente so trivial?". Anders als der Titel suggeriert zeigt der Artikel auch, warum "Trivialität" ein irrelevantes Phantasma der Kritik ist.
Behinderungen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auch im Verbraucherinteresse reduziert werden...
Patente sind wettbewerbsbeschränkende Rechte per Definition und haben nur Gültigkeit in einem nationalen Markt.
Qualitätsoffensive
Eine Verbesserung der Qualität durch klare Richtlinientexte ist wichtig. Informationskampagnen mögen sich zur politischen Selbstinszenierung eignen. Wenn sie im Widerspruch zur Rechtssituation stehen, sind sie jedoch Desinformation. Was für uns zählt sind allein tatsächliche rechtswirksame Verbesserungen. Uns nützt es nichts, wenn den Patentanwälten die feindliche Übernahme der Softwarewirtschaft gelingt und dann eine unverbindliche Image-Kampagne für bessere Patente betrieben wird.
