Monopolkommission, informationelle Infrastruktur und Patentwesen
--> [ MK 2002-07 | MK 2004-07 | BMWA ]
Chronik
2004-07-10 DE Monopolkommission warnt vor Industriepolitik zugunsten "nationaler Champions"
2002-07-08 DE Monopolkommission warnt vor Softwarepatenten, kritisiert Rechtsprechung
Allgemeines
- Die Monopolkommission umfaßt fünf Mitglieder. Sie werden vom Bundespräsidenten für jeweils vier Jahre berufen. Wiederberunfung ist möglich. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden (§ 45 GWB).
