NgoOnline051214De

NGO-Online über die BigBrother Richtlinie

Nachrichten


NGO Online schreibt über die Verabschiedung der EU-Vorratsdatenspeicherung und zitiert dabei auch FFII Verlautbarungen, welche aber fehlinterpretiert werden.

Korrigenda:

NGO-Online schreibt:

Der Artikel erwähnt den FFII und setzt Aussagen in Zusammenhang mit der Software-Patentrichtlinie. Diese ist aber im Sommer bereits endgültig abgewiesen worden. Die Aussagen aus unserer Presseverlautbarung sind auf die derzeit aus prozeduralen Gründen geparkte IPRED2 gerichtet. Diese Richtlinie stärkt undifferenziert die Durchsetzbarkeit von Rechten mit Mitteln des Strafrechtes. Dies wird von Akteuren von beiden Seiten der Softwarepatentdebatte als problematisch betrachtet. In Falle der Softwarepatente ist das Problem, dass die Vergaberegeln der EPO Softwarepatente zulassen, während nationale Rechtsprechung ihr dafür die Möglichkeit abspricht. Die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Softwarepatente ist daher fraglich. Diese Probleme des Marketes durch Rechtsunsicherheit verschäft sich durch Anwendung von Mitteln der Strafjustiz zur Rechtsdurchsetzung. IPRED2 erhöht allein die mögliche Schadwirkung im Feld dieser rechtsunsicheren Softwarepatente.

Die EU Richtlinie zur Softwarepatentierung hätte die bestehende EPO Praxis bestätigt. Der FFII drängt jedoch auf ihre Korrektur.

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