Dr. Ralph Nack
- Die patentierbare Erfindung unter den sich wandelnden Bedingungen von Wissenschaft und Technologie, Heymanns Verlag (erscheint Herbst/ Winter 2002)
- rein legalistische Argumentation, warum "Patentierungsverbote" unzureichend definiert seien
- Sweet Porridge Theory basierend auf "Wissenstradition": "Die Einbeziehung völlig neuer Wissensbereiche als Quelle patentierbarer Erfindungen ist nicht nur möglich, sondern auch geboten. Verallgemeinert ausgedrückt wurde also der Kreis der patentierbaren Gegenstände immer dann erweitert, wenn ein Gegenstand gemessen an der hinter ihm stehenden Leistung in einer Wissenstradition mit den herkömmlicher Weise patentierbaren Gegenständen steht."
- konstatiert explosionsartige Entwicklung in den USA: "In den letzten Jahren ist jedoch in den USA eine explosionsartige, unkontrollierte Ausdehnung der Patentierbarkeit zu verzeichnen: Die allgemeine Aussage, dass der Kreis der patentierbaren Gegenstände grundsätzlich begrenzt ist, hat hier ihre Grundlage verloren."
- Technizität als zentrales Kriterium: "Als zentrale Aussage wurde die Grundregel ermittelt, dass hinter einem patentierbaren Gegenstand eine Leistung auf einem Gebiet menschlichen Schaffens stehen muss, das als Technik im patentrechtlichen Sinne anerkannt ist. Es genügt daher z.B. nicht, dass ein Gegenstand funktional und dem äußeren Erscheinungsbild nach eine Maschine ist; entscheidend ist vielmehr, ob hinter dem betreffenden Gegenstand tatsächlichen eine Leistung auf einem vom Patentrecht als Technik anerkannten Gebiet des menschlichen Schaffens steht."
- "Die konkrete sprachliche Formulierung dieser Patentierungsverbote ist jedoch regelmäßig so unzulänglich, dass aus ihr der Inhalt und die Reichweite des Patentierungsverbots nicht ersichtlich wird. Erst durch eine Analyse der konkreten Sachverhalte und Argumentationsmuster wird deutlich, in welche Richtung das Patentierungsverbot zu verstehen ist."
- Umkehrung der Beweislast: "Diese negativen Aussagen über den Kreis der patentierbaren Gegenstände werden allgemein in Form von Patentierungsverboten formuliert. Dabei ist die konkrete Formulierung des Patentierungsverbots regelmäßig jedoch sprachlich [..] unzulänglich [..] Erst durch eine Analyse der konkreten Fälle wird deutlich, worum es eigentlich geht. Auch die Begründung dieser Patentierungsverbote liegt meistens im Dunkeln."
- Nack legt die Kompetenz für die Definition des Anwendungsbereiches des Rechtsintrumentes Patentierung in die Hand der Rechtssprechung. Er entmündigt damit den Gesetzgeber und macht eine Ausgestaltung anhand ökonomischer Kriterien unmöglich.
Dokumentquelle:
http://www.ivir.nl/columbanus/material/nack.doc