RespGrueneSteins0405De

Sehr geehrter Herr Steins,

wir haben uns immer strikt gegen die Patentierung von Software ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt.

Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass diese Patente vor allem den Großunternehmen nützen, kleinen und mittleren Unternehmen dagegen schaden sie. Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software würde dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurückträte. Die Verbraucherinnen und Verbraucher würden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt wäre.

Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source- und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open-Source-Entwickler könnten keine Patente erwerben und wären automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen Patentportfolio.

Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.

Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern. Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das Urheberrecht angemessen geschützt.

Momentan befindet sich eine entsprechende EU-Richtlinie zum Umgang mit Softwarepatenten im europäischen Abstimmungsprozess. Das europäische Parlament hat in erster Lesung eine Fassung verabschiedet, die zahlreiche Einschränkungen für das Erteilen von Softwarepatenten enthält. Es gibt also die berechtigte Hoffnung, dass Patente auf Software auch zukünftig nur sehr eingeschränkt möglich sein werden.

Dies ist insbesondere auch ein Erfolg der grünen Fraktion im Europaparlament, die Softwarepatente ebenfalls vehement ablehnt und auch gegen den Richtlinienentwurf im Parlament gestimmt hat.

Die Debatte ist mit der ersten Lesung im Europaparlament aber nicht beendet. Als nächstes entscheidet nun der Rat der EU in erster Lesung über den Entwurf, bevor es dann zu einer weiteren Lesung im Parlament kommt. Auch ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament ist nicht ausgeschlossen. Endgültig beschlossen wird die Richtlinie erst in der dritten Lesung des Parlamentes, anschließend wird der Prozess zur Umwandlung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten eingeleitet. Es gibt also noch viel Spielraum für Veränderungen an der umstrittenen Richtlinie. Momentan deutet alles darauf hin, dass der EU-Rat die Änderungen des Parlamentes zurückweist und eine Ausweitung der Patentierbarkeit vornimmt. Dies wollen wir gemeinsam mit unseren europäischen Bündnispartnern verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

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