Hessische Unternehmerinitiative: Welches Patent verletzen Sie, Herr MdEP?
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Eine Initiative von hessischen Unternehmern hat ein Projekt "Patentes Web" gestartet. Mit diesem werden Abgeordnete des Europäischen Parlamentes auf angebliche oder mögliche Patentverletzungen durch ihre eigenen Webpräsenzen aufmerksam gemacht. Es werden an die Abgeordneten einige Fragen gestellt. Die Initiatoren fordern von den Abgeordneten die Rückkehr zur Fassung aus erster Lesung.
Offener Brief der Initiative
Offener Brief an alle Deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Ist Ihre Webseite auch patentiert?
Sehr geehrte Damen u. Herren,
anläßlich der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments zur geplanten Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen haben wir uns die Mühe gemacht, die Webpräsenzen der 99 deutschen Mitglieder des EU-Parlaments auf mögliche Verwendung bereits erteilter Softwarepatente zu untersuchen. Aus Zeitgründen, und um die Sache nicht allzu komplex zu gestalten, haben wir uns auf zehn beantragte, durch das Europäische Patentamt erteilte oder abgelehnte Patente beschränkt.
Das für uns nicht überraschende Ergebnis - auch das Ihrer eigenen Webpräsenz - können Sie auf www.patentes-web.de nachlesen. Wir hoffen mit dieser Aktion folgendes zu erreichen: Sie und die vielleicht nicht so gut informierte Öffentlichkeit mögen erkennen, daß von dem Ergebnis Ihrer Abstimmung nicht nur die von Befürwortern vielzitierten ABS-Systeme, medizinischen Geräte sowie einige wenige Klein- und mittelständische Unternehmen der IT-Branche betroffen sind, sondern jeder, der einen Computer und/oder das Internet nutzt. Also wir alle!
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich nach Lesen dieses Briefes und Studium der Webseite fragen: Wo sind meine eigenen, meine persönlichen Berührungspunkte mit der diskutierten Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen? Besprechen Sie das Ergebnis mit dem für die Gestaltung Ihrer eigenen Webseite verantwortlichen Administrator. Wenn Sie im Juli über die umstrittene Richtlinie abstimmen, stellen Sie sich und Ihren Parlamentskollegen vorher bitte auch folgende Fragen:
- Habe ich als Mitglied des EU-Parlaments mit der geplanten Richtlinie wirklich jene Patente im Sinn, die auf der Webseite www.patentes-web.de veröffentlicht sind? Schütze ich so diejenigen, welche ich mit der Richtlinie auch schützen will?
- Warum hat es in Europa trotz der mehr als 30.000 beantragter bzw. erteilter Softwarepatente, die zu etwa 75% Unternehmen aus den USA und Japan gehören, "noch" keinen nennenswerten Streitfall vor einem Gericht innerhalb eines europäischen Staates gegeben?
- Warum gibt es eigentlich schon etwa 30.000 teils erschreckend triviale Softwarepatente, die vom EPA (illegal?!) erteilt wurden.
- Warum ist der von Ihnen vorgeschlagene Passus der "Technizität" und der "Nutzung der Kräfte der Natur" (Artikel 2b) in der Ratsversion nicht enthalten? Wie sonst, außer in technischen Geräten, zu denen nach Ratsversion auch Bildschirm und Maus gehören dürfen, kann Software genutzt werden?
- Warum erklärt ein Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz erst Wochen nach der Verabschiedung der Richtlinie durch den Rat der EU, "die Bundesregierung würde insbesondere die Aufnahme einer tragfähigen Technikdefinition ... begrüßen"?
Beharren Sie auf der von Ihnen und den anderen Parlamentariern im September 2003 mitgetragenen Parlamentsversion der Richtlinie. Sorgen Sie mit Ihrer Abstimmung dafür, daß daß im zukünftigen Europa nicht ähnliche Verhältnisse wie schon heute in den USA existieren. Verhältnisse, die dort mittlerweile selbst die Großen der Branche als nicht mehr wünschenswert erachten.
Mit freundlichem Gruß
Wortlaut einer Pressemeldung der Hessischen Unternehmerinitiative
Auf der Seite "Patentes Web" hat die Initiative hessischer Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software die Webpräsenz aller deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments auf Verwendung von zehn gängigen Softwarepatenten untersucht.
Anlass ist die zweite Lesung des EU-Parlaments zur heftig diskutierten Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und die voraussichtliche Abstimmung darüber im kommenden Juli.
Ergebnis: Von den 99 deutschen EU-Parlamentariern besitzen 92 eine eigene Webseite. 77 dieser Webpräsenzen verwenden wahrscheinlich mindestens zwei beim Europäischen Patentamt eingereichte Patente, zwei Webpräsenzen sind in Überarbeitung. Im Durchschnitt ist jede Webseite von etwa drei der zur Anschauung herangezogenen zehn Patente betroffen.
Die Initiative hessischer Unternehmen gegen Patentierbarkeit betont ausdrücklich, daß es nicht um eine vollständige Überprüfung in streng technischem oder juristischem Sinne gehe. Eine solche Überprüfung würde Studien zufolge pro Patent und Anwendung etwa 25.000 Euro kosten. Dies zeigen auch vergleichbare Verfahren in den USA. Die Initiative möchte mit dieser Aktion vielmehr aufzeigen, daß von der umstrittenen Richtlinie jeder Mensch betroffen sein kann, der Computer und/oder Internet nutzt.
In einem offenen Brief an alle deutschen EU-Parlamentarier verweist sie darauf, daß es nicht nur um die vielzitierten ABS-Systeme oder medizinischen Geräte gehe, die von Befürwortern der Ratsversion gerne als Beispiele herangezogen werden. Die trivialen Patente sind die gefährlicheren! Auch wenn eigentlich "nur" gewerbliche Anwendungen betroffen sind, werden die Parlamentarier am Beispiel ihrer eigenen Webpräsenz die Problematik einer "schwammigen" Richtlinie jetzt vielleicht erkennen.
Die hessische Initiative fordert alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihrem offen Brief auf, die umstrittene Version des Ministerrats nicht zu akzeptieren und statt dessen auf die im September 2003 vom Parlament selbst in 1.Lesung verabschiedenten Fassung zurückzugreifen.
