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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat den Kurs des federführenden Justizmijnisteriums in Sachen Softwarepatente bislang mitgetragen. Es hält unbeirrt von einer Resolution des Deutschen Bundestages daran fest, die Patentierbarkeit von Rechenregeln und Geschäftsmethoden gemäß Praxis des Europäischen Patentamtes per Gesetz festschreiben zu wollen. Fragen nach dem wirtschaftspolitische Sinn dieser Maßnahme lässt das Ministerium nicht zu. Eine Umfrage, die unerwünschte Ergebnisse lieferte, wurde abgebrochen. Andere Studien liefern ohne Begründung die bereits im voraus festgelegten Empfehlungen.

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