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Neues von GI und Hochschul-Informatik
2004-12-13 DE heise.de: Gesellschaft für Informatik wählte Präsidium erstmals online (Benennt Wahlergebnisse)
Präsidiumswahl 2004 bis 12. Dezember 2004
2004-11-15 DE Politikum GI: Haltung der Kandidaten zur Software-Patentierung jetzt öffentlich
2004-11-02 Die Unterlagen für die GI-Präsidiumswahlen 2004 liegen vor. Es gibt erste Stellungnahmen der Kandidaten zur SWPat-Frage. Details zur GI-Verfassung und zum Wahlverfahren siehe unten auf dieser Seite.
2004-07-01 PA Adler bei GI Dresden
2004-08-07 Prof. Endres (GI-Beirat) attackiert erneut "Position des FFII" (zitiert weiterhin keine Quellen, liefert keine Begründungen für bisherige Behauptungen, behauptet nur noch zusätzlich, Softwarepatente folgten aus dem Recht auf Privateigentum gemäß Art 14 GG)
2004-07-29 Prof. Endres (GI-Beirat) attackiert "Position des FFII"
2004-07-26 Prof. Endres führt GI-Mehrheitsmeinung auf Unwissen und "Staubaufwirbeln" durch "Pilch und Freunde" zurück
2004-07-23 PA Pfeiffer in "Informatik - Forschung und Entwicklung": Softwareausschluss aus den Patentregelungen ersatzlos streichen (PDF, 33 S., 301 KB, fragt u.a. "Wer bezahlt Pilch?") - wärmstens empfehlender Kommentar von GI-Beirat Prof Endres
2004-07-26 Prof. Endres führt GI-Mehrheitsmeinung auf Unwissen und "Staubaufwirbeln" durch "Pilch und Freunde" zurück
2004-07-23 PA Pfeiffer in "Informatik - Forschung und Entwicklung": Softwareausschluss aus den Patentregelungen ersatzlos streichen (PDF, 33 S., 301 KB) - Kommentar von Prof. Endres (--> Pfeiffer, informative Antworten einiger Diskutanten wurden ohne Erklärung aus dem Forum entfernt)
2004-07-13 Ausgründung aus Dortmunder FH-Informatikprofessur kassiert bei McDonald's ab
2003-10 GI-Mitglieder organisieren unabhängig vom Vorstand eine Softwarepatent-Arbeitsgruppe der GI.
GI-Terminkalender
Zum bisherigen aggressiven Pro-Swpat-Auftreten der GI gehört u.a.
- Lobby-Arbeit von Stöckigt u.a. für Softwarepatente im Namen der GI bei Treffen in Ministerien in Berlin
- Vollmundige Pro-Patent-Positionen im Namen der GI nach außen, Beschwichtigung und gebrochene Versprechen nach innen
- Ankündigung der Bildung von Arbeitsgruppen, Erstellung von Dokumentationen etc zur "Versachlichung der Debatte" seit 2000, zugleich jedoch Diskursverweigerung: Diskussionen fanden auf den GI-Jahrestreffen nicht statt, die Arbeitskreise tagten nicht und werden noch immer nur als Trostpflaster angekündigt
Stattdessen haben einige GI-Mitglieder im Oktober 2003 unabhängig vom Vorstand eine Softwarepatent-Arbeitsgruppe der GI organisiert.
- Beteuerungen, man sei "strikt gegen Trivialpatente" und "für eine fünfjährige Patentlaufzeit" bei gleichzeitiger Befürwortung von Vorschlägen, die unweigerlich die massenweise Legalisierung von Trivialpatenten mit 20-jähriger Laufzeit zur Folge haben.
- Ankündigung der Bildung von Arbeitsgruppen, Erstellung von Dokumentationen etc zur "Versachlichung der Debatte" seit 2000, zugleich jedoch Diskursverweigerung: Diskussionen fanden auf den GI-Jahrestreffen nicht statt, die Arbeitskreise tagten nicht und werden noch immer nur als Trostpflaster angekündigt
Die Haltung der GI zu Softwarepatenten
voraussichtlich Montagsausgabe der Computer-Zeitung ...
hat unter anderem den Dachverband der europäischen Informatiker blockiert
Artikel in Silicon: "GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt interpretierte die EU-Beschlüsse so, dass die Informatik offenbar für die Parlamentarier nicht mehr zu Technik zähle. Er sagte: "Der Vorschlag der Kommission ist im Eiltempo in sein Gegenteil verkehrt worden und dies nach drei Jahren Diskussion zu diesem Thema." Die Industrie, so erklärte er, müsse für Patente, die Computerprogramme nutzen, künftig eine lizenzfreie Implementierung zur Verfügung stellen. Stöckigt: "Diese Programme können dann natürlich auch in Ländern, in denen das Patent nicht angemeldet wurde, genutzt werden."
Die negativen Folgen seien absehbar, so der GI-Vizepräsident: "Es steht zu befürchten, dass innovative Firmen verstärkt in anderen Wirtschaftsräumen ihre Erfindungen anmelden werden. Der Wirtschaftsstandort Europa wird durch die Entscheidung des EU-Parlaments langfristig Schaden nehmen. Die Parlamentarier wären gut beraten, sich die Folgen ihres Handelns noch einmal genau vor Augen zu führen".
Herr Stöckigt kann man unter seiner Emailadresse as@list-ub.de erreichen "Dipl.-Math. Andreas Stöckigt, Vizepräsident Mein Name ist Andreas Stöckigt, ich wurde am 23. Juni 1951 geboren. Mit meiner Ausbildung als Mathematiker bin ich ein typischer Quereinsteiger in die Informatik, wie dies in meiner Generation häufig der Fall ist. Trotzdem fühle ich mich als Informatiker. Typisch ist auch, dass ich in der Großrechner-Welt zu Hause bin und damit eingestandener Praktiker. Zusammen mit meiner Frau habe ich mich 1987 selbständig gemacht und bin heute Geschäftsführer der LIST Unternehmensberatung in Schwerte." http://www.gi-ev.de/verein/struktur/cv_stoeckigt.shtml
26.9.03: Siehe aktuelle Diskussion im Heiseforum: Gesellschaft für Informatik rügt Europaparlament (Zahlreiche Aufforderungen zum Austritt aus der GI)
Zur Swpat-Diskussion im GI-Forum
Die Computer-Zeitung, kostenlos für GI-Mitglieder, hat inzwischen auch Artikel gegen Softwarepatente gebracht.
Offenbar liest der GI-Vorstand doch im GI-Forum mit:
- n/a schrieb am 06.09.2003: Hört hier der Vorstand der GI mit oder diskutieren wir ins Leere? Bis jetzt habe ich keine Beiträge von führenden GI-Persönlichkeiten gesehen oder ist mir etwas entgangen (die Forumsoftware ist leider etwas undurchsichtig - ich sehe z.B. ein Thema it "23" Antworten und finde dann nur 4)?
- Hallo, nicht nur der Vorstand hört (und liest ;-)) mit, sondern auch die Geschäftsführung. Unser Geschäftsführer Jörg Maas hat sich bereits öffentlich im Forum geäußert. Im Übrigen wird gerade eine FAQ-Liste auch zu jenen Patentierungsfragen erarbeitet, die in diesem Forum diskutiert werden. Diese werden wir ins Kürze hier ins Wen stellen und auch im Forum darauf hinweisen. Darüber hianus werden wir das Thema Patentierung und die GI-Position dazu sowohl in der nächsten Vorstands- als auch der nächsten Präsidiumssitzung diskutieren (findet beides Ende September statt). Sie sehen, das Forum wird auch von den "GI-Oberen" aufmerksam verfolgt und bleibt nicht ohne Wirkung. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Winter, Referentin der GI-Geschäftsführung
Jörg Mass findet sich z.B. hier: http://www.gi-ev.de/evewa/php/forum.php?action=viewmsg&mid=189
Die Suchfunktion im Forum ist leider kaputt, wie so viel anderes im Forum. Die Software ist ein Armutszeugnis für die GI.
Die Hinhaltetaktik der GI-Führung gerät unter Druck (Nachricht aus dem GI Forum):
Re: Re: Wer wertet diese Diskussion aus?
n/a schrieb am 08.09.2003: Darüber hianus werden wir das Thema Patentierung und die GI-Position dazu sowohl in der nächsten Vorstands- als auch der nächsten Präsidiumssitzung diskutieren (findet beides Ende September statt).
Ich will ja nicht meckern, aber die nächste wahrscheinlich entscheidende Abstimmung über die Software Patentproblematik im EU Parlament ist bereits am 24.9.03. Bis dahin müsste die GI eine Position gefunden haben. Es scheint 2 Möglichkeiten zu geben:
1. Eine außerordentliche Präsidiumssitzung in der nächsten Woche, aber ob das realistisch in der Urlaubszeit ist, bleibt zu bezweifeln.
2. Die GI nimmt eine neutrale Position ein mit dem Hinweis auf weiteren Diskussionsbedarf. Das halte ich für die fairste Variante.
Bisher unbeantwortete Frage im GI-Forum
Als GI-Mitglied seit 1990 und Geschaeftsfuehrer eines IT-Unternehmens kann ich die Position der GI bzgl. Patentierbarkeit von Software nicht nachvollziehen. Das Kostenrisiko und vor allem die Erosion jeder Planbarkeit eines Projekts sind zu hoch. Im Bereich Software helfen Patente nicht, um den Entwicklungsprozess zu vereinfachen.
Folgemaerkte (IT-Integration, IT-Dienstleistung, TK-Dienstleistungen im Internet-Umfeld usw) haben dann darunter zu leiden.
Wie kam die GI zu dieser Position ? Welche Schritte sind notwendig, um diese Position der GI zu revidieren ?
Beitrag von PA Springorum im GI-Forum (30.08.2003 um 13:27:23)
Liebe Liste,
man hat in Diskussionsforen wie diesem hier immer den Eindruck, es gehe um die Einfürhrung oder Nichteinführung von Patenten auf Software. Diese geistige Nebelkerze wurden von interessierter Seite im Rahmen der Diskussion um den Richtlinienentwurf gezündet. Dem ist aber mitnichten so. Schon der Begriff Softwarepatente ist falsch! Es geht in der Richtlinie um technische Schutzrechte, die Gegenstände betreffen, welche auch mit Hilfe von Software realisiert werden können. Derartige Schutzrechte werden selbstverständlich schon immer angemeldet, oft auch erteilt und natürlich auch durchgesetzt. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob ein selbst untechnischer Gegenstand, wie etwa eine Geschäftsmethode allein dadurch, daß er mithilfe von Software realisiert wird, die auf einem Computer abläuft und somit in Gesamtschau prima facie ein technisches System realisiert selbst in den Genuß eines Patentschutzes kommen kann, ein Problemfeld auf dem ca. 95 % der Schwierigkeiten des Patentrechts im Zusammenhang mit Software liegen.
Diese Frage ist in Europa bis heute nur von der Rechtsprechung und zwar in der sogenannten "Pension Benefit System"-Entscheidung beantwortet worden und zwar negativ. Das aus Software und Computer gebildete IT-System ist hiernach zwar klar ein technisches System, jedoch ist eine für sich genommen untechnische Geschäftsmethode nicht in der Lage zu einem solchen allgemein bekannten technischen System etwas erfinderisches, das die Patentfähigkeit begründen könnte beizutragen.
Da nun aber die Rechtsprechung jeweils nur für den Einzelfall bindend ist und das geltende Recht von anderen Spruchkörpern auch anders ausgelegt werden kann (Man kann ja durchaus auch der der gegenteiligen Meinung zu dem o.a. sein.), kann es derzeit durchaus immer wieder zu Entscheidungen, wie der Erteilung des in Europa nun streitigen Amazon Patents kommen.
Dem will nun der Richtlinienentwurf rechtspolitisch entgegenwirken, in dem er die o.a. Entscheidung als Vorbild nehmend deren Essenz nun als allgemein und über den Einzelfall hinaus verbindliche Norm etabliert.
Der Richtlinienentwurf grenzt ganz klar nicht technische Gegenstände von technischen als nicht patentfähig ab (siehe Art. 4a des Entwurfs).
Darüber hinaus auch technische Gegenstände vom Patentschutz auszuschließen, wäre über die international nach dem TRIPS-Abkommen ausdrücklich zulässigen Ausnahmen (Therapieverfahren etc.) gem. Art.27 TRIPS völkerrechtlich nicht zulässig und auch unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes des Eigentums (wozu EINDEUTIG UND EXPLIZIT GENANNT sowohl nach deutscher wie auch nach europäischer Rechtsprechung auch das geistige Eigentum und insbesondere auch gewerbliche Schutzrechte gehören) mehr als problematisch.
Das immer wieder zu hörende Gerücht, die bislang erteilten europäischen Patente, die Software beträfen, seien rechtswidrig erteilt und daher nicht durchsetzbar kann ich darüber hinaus zumindest aus meiner Praxis statistisch nicht bestätigen. Ich bin stark schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der patent litigation, also dem Bereich der Patentstreitigkeiten und hier insbes. im Bereich computerimplementierter Erfindungen tätig und habe bislang weder in eigenen noch aus mir bekannten Fällen von Kollegen gehört, daß ein derartiges Patent für nichtig erklärt wurde, weil es einen vom Patentschutz ausgeschlossenen Gegenstand betrifft. Im Gegenteil: Derartige Schutzrechte erweisen sich in letzter Zeit als ausgesprochen geeignet auch zur gerichtlichen Durchsetzung (vgl. etwa die cam-carpet-Entscheidung des Düsseldorfer Landgreichts oder die jüngsten Verfahren vor dem LG Mannheim in Sachen der Teles AG gegen div. Konkurrenten, wie etwa tellique, plenexis etc.). Aus eigenen Verfahren, insbesondere schwebenden, kann ich hier aufgrund anwaltlicher Schweigepflichten natürlich nicht direkt berichten.
Im Rahmen der hier fraglichen Richtlinie geht es somit nicht um die Einführung oder Nichteinführung von sogenannten Softwarepatenten. Softwarepatente i.d.S. gibt es nicht und wird es - zumindest in Europa - wohl auch nicht geben. Es geht aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit in Europa um die Abgrenzung von patentfähigen zu nicht-patentfähigen Gegenständen, die mittels Software implementiert werden können.
Eine Nichtverabschiedung der Richtlinie würde daher bewirken, daß es - wie derzeit auch - der Rechtsprechung im Einzelfall überlassen bleibt, diese Abgrenzung vorzunehmen; eine Situation, die man begrüßen oder ablehnen kann. Aus Sicht der IT-Branche denke ich, wäre die Richtlinie jedoch eher ein Fortschritt im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit. Wird die Richtlinie hingegen nicht verabschiedet, würde auf die auf diesem Gebiet tätige Anwaltschaft sicher mehr Arbeit zukommen, da die dann zwangsläufig unschärferen Grenzbereiche zwischen Patentfähigkeit und Nicht-Patentfähigkeit häufiger von der patentanmeldenden Industrie "angetestet" würden, wie ja auch der jüngste Amazon-Patentfall in Europa zeigt.
Mit freundlichen Grüßen KIANI & SPRINGORUM Patent- und Rechtsanwälte
Dr. Harald Springorum, Dipl.-Inform. Patentanwalt in Düsseldorf
Beitrag von RA Freiherr von Gravenreuth im GI-Forum:
http://www.gi-ev.de/evewa/php/forum.php?action=viewmsg&mid=212
Gelöscht, da alles zutreffend
Geben Sie es auf geschätzter Kollege - gewissen "Opensource-Talibans" wollen aus grundsätzlichen Überlegungen heraus keine Patente und sind daher für Argumente nicht zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH) http://www.gravenreuth.de
der Aufforderung, sich für den Begriff "Opensource-Talibans" zu entschuldigen ist der Herr Rechtsanwalt bisher nicht nachgekommen.
Auf einer Liste von attac wurde ein Newsletter der GI mit einem mir neuem Text weitergeleitet.
Ich finde es gut, daß sich jetzt der GI-Sprecher des Beirats für Selbstständige zum Thema äussert, dadurch bekommt die Stellungnahme eine praktische Dimension.
Bisher waren die Statements(z.B. was ich über GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt im öffentlichen Forum lese) einfach nur totale Befürwortung von Softwarepatenten:
- Gesellschaft für Informatik e.V. GI Beirat für Selbständige GI-Newsletter 47 2003-10-26 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Software-Patente sind derzeit das emotionale Thema Nr. 1 in der Informatik. Ich weis, dass viele Kolleginnen und Kollegen der Sache zumindest skeptisch gegenüberstehen. Mich selbst macht das intensive Werben der Patentanwälte auch heute noch misstrauisch. Zum Thema einige Hinweise:
- Patente auf Software gibt es seit Jahrzehnten. Typischerweise sind diese in Hardware eingebunden, also z.B. bei einem ABS-System. Die Vermutung, dass es sich dabei um etwas völlig neues handelt, ist falsch. Die ersten SW-Patente gab es schon vor über 50 Jahren.
- Die Möglichkeiten Software zu patentieren ist über die Rechtssprechung in den letzten Jahren ständig ausgeweitet worden.
- Die Zahl der Patentwünsche wird in den nächsten Jahren erheblich ansteigen. Grund ist, dass Software immer mehr technische Systeme durchdringt. Schon heute beträgt die Wertschöpfung durch Software bei einem Kfz 25-30%. Meine Prognose: der Weg geht Richtung 75%, d.h. das Auto wird ein mobiler Computer.
- Für Selbständige sind Patente auf/mit Software im Dienstleistungsbereich ein zusätzliches Geschäftsfeld. Es entsteht dadurch Beratungsbedarf, der bislang zuwenig als Chance erkannt wird. Selbständige, die ein Produkt am Markt anbieten, müssen allerdings mit einen zusätzlichen Prüfungsaufwand rechnen. Der Aufwand ist schon im Zuge der Marktanalyse erforderlich. Die GI hat in den letzten Jahren das Thema intensiv diskutiert und eine Position erarbeitet, die ein Ja mit klareren Grenzen als bisher bedeutet. Ich denke, damit können Selbständige leben, vielleicht sogar besser als mit der vielgestaltigen Rechtssprechung heute. Die Position aus der Sicht eines Selbständigen darf dabei nicht verwechselt werden mit der Position der Open-Source-Bewegung. Aus Open-Source-Sicht ist jedes Patent nicht akzeptabel. Im Augenblick hängt die Sache im Machtkampf zwischen EU-Kommission und dem europäischem Parlament. Wie die Sache ausgeht, kann derzeit niemand abschätzen. Aus Sicht des Beirats werde ich das Thema weiterhin kritisch begleiten. Den Bedarf an aggressiven Gegenmaßnahmen wie 1999 bei der
- Scheinselbständigkeit sehe ich nicht. Vielmehr sehe ich die
Mehr Infos zu SW-Patente auf http://www.gi-ev.de/praxis/patente/index.html. Die Lektüre der GI-Stellungnahme sei Interessierten empfohlen. Wie immer finden Sie nachstehend noch einige interessante Meldungen. Kurzgefasst, wir haben schließlich noch anderes zu tun. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bode Sprecher GI-Beirat für Selbständige
http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/attac-wissensallmende-aktive
Organe und Willensbildung der GI:
Aktuelle Besetzung der Gremien
Geschäftsordnung der GI-Gliederungen
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, § 6 der Satzung. Üblicher Termin ist Ende September.
Vorstand
Die GI hat einen aus vier Mitgliedern (ein Präsident, drei Vizepräsidenten) bestehenden Vorstand (Punkt 7 der Satzung). Kandidaten für den Vorstand werden zwar von den Mitgliedern direkt gewählt, können aber nur vom Präsidium vorgeschlagen werden (Punkt 7.2.4). Die Wahl hat damit mehr den Charakter einer Akklamation, bei der letzten Vorstandswahl gab es jedenfalls keine Gegenkandidaten.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre (§ 7.1.2 Satzung, Punkt 2.1 Wahlordnung). Der Vorstand ist nach § 7.3.2 der Satzung ehrenamtlich tätig. Der Präsident kann in unmittelbarer Folge nur einmal wiedergewählt werden(§ 7.1.2 Satzung). Der aktuelle GI-Präsident Jarke wurde 2004 erstmals in dieses Amt gewählt. Die Wiederwahl der Vizepräsidenten ist nicht beschränkt.
Der Erweiterte Vorstand besteht aus den vier Vorstandsmitgliedern und ein bis drei (derzeit drei) weiteren Mitgliedern, die vom Präsidium hinzugewählt werden. Er ist an der Willensbildung des Vereins nicht nennenswert beteiligt.
Präsidium
Zu den Aufgaben dieses Präsidiums gehören nach § 8.6.2 der Satzung "Beschlüsse über GI-Empfehlungen und andere Stellungnahmen, die die Informatik-Gemeinschaft in fachlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Weise betreffen".
Das Präsidium besteht nach § 8.1 der Satzung aus dem vierköpfigen Vorstand, den Vertretern der (derzeit 13) Fachbereiche, drei Vertretern der Regionalgruppen, 12 direkt gewählten Mitgliedern und der Sprecherin für Frauenfragen (Punkt 8.1 der Satzung). Auf Antrag des Vorstands kann das Präsidium nach § 8.2 der Satzung außerdem beschließen, Vertretern bzw. Vertreterinnen anderer Vereinigungen Sitz und Stimme im Präsidium zu gewähren (Derzeit: drei). Das Präsidium hat damit aktuell 36 stimmberechtigte Mitglieder.
Vorschlagsrecht bei der Wahl der 12 direkt gewählten Mitglieder hat neben einer von Präsidium und MV gemeinsam besetzten Kandidatenfindungskomission nur die Mitgliederversammlung selbst. Einfach so kandidieren ist also nicht, die Sache braucht durchaus etwas Vorbereitung.
Die Amtszeit der direkt gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre und beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Jahr (§ 8.3 und §1 der Satzung). Es werden nicht alle Mitglieder gleichzeitig neu gewählt.
Im Präsidium vertretene Gliederungen
Im Präsidium sind Fachbereiche und Regionalgruppen vertreten.
Fachbereiche dürfen nicht mit Fachgruppen verwechselt werden, letztere sind Untergliederungen der Fachbereiche.
Die Leitung der Fachbereiche und Regionalgruppen wird von den Mitgliedern der jeweiligen Gliederung auf drei Jahre gewählt(Punkt 2.2 GOGL). Eine Wiederwahl ist in unmittelbarer Folge nur einmal zulässig. Die gewählte Leitung muss zudem vom Präsidium bestätigt werden (Punkt 2.3 GOGL).
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung ist gering, an den vergangenen Vorstandswahlen haben sich nur ca. 3.200 von gut 21.000 Stimmberechtigten beteiligt. Für ein Amt reichten dabei bereits knapp 1.800 Stimmen.
Siehe GI-Mitteilungen Februar 2004
Über die Teilnehmerzahlen bei MV's ist nichts bekannt.
Nächste MV's und Wahlen
Termin der MV 2004: Ende September 2004 in Ulm. Termin der MV 2005: Ende September 2053 in Bonn.
Der Vorstand ist für 2004/2005 gerade neu gewählt, nächste Vorstandswahlen also Anfang/Mitte 2005 für die Amtszeit 2006/2007.
Ende 2004 laufen die Amtszeiten von 6 direkt gewählten Mitgliedern ab, die Kandidatenfindungsskomission hat Vorschläge bis zum 30. April entgegengenommen. Weiter Vorschläge könnte noch die MV 2004 machen.
