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Ein in München lebender Patentanwalt mit Spezialgebiet, Software, Prozesssteuerung, Telekommunikation u.ä., beredter Apologet der unbegrenzten Patentierbarkeit. Horns ist der tonangebende Mitverfasser einer vom Berliner Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie über Softwarepatente. Er meint, der Ausschluss der "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" von der Patentierbarkeit gemäß Art 52 EPÜ sei "Begriffsschrott", ein "Missgriff des Gesetzgebers", keineswegs als "Bollwerk gegen Softwarepatente" geeignet. Horns meint allerdings, für die freie/quelloffene Software müsse etwas getan werden: Quelltext solle wie eine wissenschaftliche Publikation behandelt werden: nicht Autoren sondern Anwender sollten das Patentverletzungsrisiko tragen, und dies sei dann durch Verwertungsgesellschfaften abzufedern. Horns argumentiert in diesem Sinne in zahlreichen Zeitschriftenartikeln ebenso wie auf www.ipjur.com, wo er umfangreiche Dokumentation aus dem Bereich des Immaterialgüterrechts bereit stellt.

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