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Ein in München lebender Patentanwalt mit Spezialgebiet, Software, Prozesssteuerung, Telekommunikation u.ä., beredter Apologet der unbegrenzten Patentierbarkeit. Horns ist der tonangebende Mitverfasser einer vom Berliner Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie über Softwarepatente. Er meint, der Ausschluss der "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" von der Patentierbarkeit gemäß Art 52 EPÜ sei "Begriffsschrott", ein "Missgriff des Gesetzgebers", keineswegs als "Bollwerk gegen Softwarepatente" geeignet. Horns meint allerdings, für die freie/quelloffene Software müsse etwas getan werden: Quelltext solle wie eine wissenschaftliche Publikation behandelt werden: nicht Autoren sondern Anwender sollten das Patentverletzungsrisiko tragen, und dies sei dann durch Verwertungsgesellschfaften abzufedern. Horns argumentiert in diesem Sinne in zahlreichen Zeitschriftenartikeln ebenso wie auf www.ipjur.com, wo er umfangreiche Dokumentation aus dem Bereich des Immaterialgüterrechts bereit stellt.
Neues, Chronik
2005-06-25 Antwort von Hartmut Pilch an Axel Horns (auf einer von Horns gelesenen öffentlichen Mailingliste, ebenfalls an di Fitug-Liste gesandt)
2005-06-24 PA Horns wirft dem FFII Ad-Hominem-Angriffe gegen MdEP Klaus-Heiner Lehne vor, greift Fehler in Berichten an, die mit FFII nichts zu tun haben, schreibt diese dem FFII zu, ohne auf FFII-Texte zu verweisen.
2004-07-20 Heise: Wirbel um Softwarepatent-Umfrage (zitiert Horns-Kritik an BMWA-Umfrage)
2004-07-18 PA Horns warnt OpenBC.org vor FFII und BMWA-Umfrage
2004-07-17 PA Horns: FFII-U-Boote im BMWA -- s. auch folgende Diskussion, BMWA-Umfrage und Reaktionen zu Horns-Mutmaßung in FFII-Forum
2004-06-25 Teilnahme an Podiumsdiskussion zu Swpat auf Linuxtag 2004: versucht gesetzlichen Ausschluss von Swpat als unpraktikabel darzustellen (wie in Kurzgutachten), erntet Widerspruch von 4 weiteren Juristen (Melullis, Schäfers, Lorenz, Bakels), die auf dem Podium sitzen, und aus dem Publikum.
2000-09..11 Horns Haupt-Autor bei Kurzgutachten zu Swpat im Auftrag des BMWi
