Urheberrecht 2. Korb
Hintergrund
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes wird seit Oktober 2003 im BMJ vorbereitet. Es geht es um die Reform des urheberrechtlichen Vergütungssystems und die Zukunft der Privatkopie. Die Urheberrechtsnovelle zweiter Korb umfasst jene Änderungen am Urheberrecht, die durch die erste Änderung aufgrung einer EU-Richtlinie nicht bereits erfasst worden sind. Umstritten sind insbesondere die Fragen des Digital Rights Managements und der Privatkopie.
Der Verzicht auf weniger ernst gemeinte Vorschläge etwa der "Goethegroschen" wird als Entgegenkommen gegenüber den Konsumenten dargestellt.
Internetquellen
2004-09-29 Eckpunkte und Referentenentwurf
Konsultation/FFII Positionierung
Nach wie vor besteht die Möglichkeit einen Fragebogen zu beantworten, dessen Auswertung in den Referentenentwurf einfloss. Auf der Seite des BMJ sind zahlreiche Positionspapiere einsehbar.
- Der FFII hat bislang nicht an den Konsultationen teilgenommen
Punkte
Keine Berücksichtigung der Validierung von OpenSource Lizenzen
- Keine Berücksichtigung der I2P-Debatte
- Der natürlich bereits verworfene Vorschlag eines "Goethegroschens" demontiert die Gemeinfreiheit. Dieser Vorschlag ist aufgrund der Kulturhoheit der Länder kaum auf Bundeebene realisierbar.
- § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken -- inpraktikable lösung, die an der Realität in der Forschung vorbei geht
- "Nicht bestraft wird, wer rechtswidrig Vervielfältigungen nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch herstellt." - Das ist inkonsequent. Entweder muss dem Einzelnen die Privatkopie gestattet sein oder sie wird als rechtswidrig angesehen: "Nicht rechtswidrig handelt, wer Vervielfältigungen...". Kriterium muss hierbei sein, ob die Medien in Verkehr gebracht werden. Sicherheitskopien eines Nutzers oder das Bereithalten an unterschiedlichen Standorten. Auch hier ist die Frage, ob die Privatkopie diese Regelung rechtfertigt. Haupteinwand ist offensichtlich, dass Nutzer Medien an unberechtigte dritte weitergeben. Das ist dann auch das eigentliche Problem, nicht die Privatkopie als solche.
- § 54f Kontrollbesuch -- auch das ist eine kaum praktikable Lösung.
- Allgemein eine Tendenz zur Stärkung von Verwertungsgesellschaften, damit Urheber ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können. (z.B. §31(3)) Bedenklich!
Weiteres
- Realexistierender Parlamentarismus: Das BMJ umgeht den Bundestag, indem der Gesetzentwurf bereits mit allen Stakeholdern abgestimmt wird. Damit wird eine Parlamentsdebatte antizipiert. Ausserdem wirkt das BMJ mit der Kampagne "Kopien brauchen Originale" inhaltlich auf die Meinungsbildung des Volkes ein.
Newsletter Kopien brauchen Originale
- Wissenspiel "kopien brauchen Originale" verbreitet Falschinformationen z.B. Was ist mirt DRM gemeint? Mit Hilfe von DRM-Systemen werden digitale Inhalte - vor allem urheberrechtlich geschützte Musik-, Film- oder Sprachwerke - über das Internet und andere digitale Medien vertrieben.
