2004-08-17 FFII NL veröffentlicht Anleitung zur Umkehr der Politischen Übereinkunft des Rates
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FFII NL hat ein Dokument veröffentlicht, welches die Möglichkeiten zur Änderung der politischen EU-Ratsübereinkunft für eine Gemeinsame Position 2004-05-18 beschreibt. Es liegt in niederländischer und englischer Sprache vor.
Howto Änderung der Abstimmung im Rat
Am 18 Mai wurde eine politische Übereinkunft für eine "Gemeinsame Position" erreicht, das ist noch nicht selbst eine Gemeinsame Position. Das heisst, dass die am 18. Mai abgegebenen Stimmen nicht-bindende [!1] ist und unilateral geändert werden kann, sogar ohne nach einer neuen Abstimmung zu fragen. Nach solch einer Änderung werden die Stimmen neu ausgezählt, um zu sehen ob eine qualifizierte Mehrheit noch existiert.
Allgemeines Verfahren
Im Artike l3.6 der Durchführungsbestimmungen des Ministerrates steht:
- "The provisional agenda shall be divided into Part A and Part B. Items for which approval by the Council is possible without discussion shall be included in Part A, but this does not exclude the possibility of any member of the Council or of the Commission expressing an opinion at the time of the approval of these items and having statements included in the minutes."
I.e., etwas wird normalerweise ein A item (= formality) auf der Agenda nachdem alle Diskussionen beendet sind und wenn eine Art von informellen Übereinkunft zuvor erreicht wurde (z.B. in Coreper, oder bei einem früheren Ratstreffen in der Form einer politischen Übereinkunft). Da solche informalen Übereinkommen keine juristische Bindung haben, ist ein einzelner Mitgleidsstaat frei seine Position zu ändern zwischen der Zeit, als die Übereinkunft zustande kam und dem Zeitpunkt, wenn der Sachverhalt auf der Agenda des Rates zur Abstimmung erscheint.
Die obige Regelung zeigt, dass es möglich ist diese Änderung des Herzens zu kommunizieren durch Willenserklärung "zum Zeitpunkt der Bestätigung dieser Punkte." Man beachte, dass dies große Vorsicht erfordert, da sobald die Präsidentschaft fragt ob jedermann übereinstimme mit den Punkten, einer sofort zu reagieren hat und erklären muss die Stimme sei geändert.
Des Weiteren, da nur eine Gemeinsame Position selbst juristische Bindungskraft besitzt, muss eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der (die Situation, als die Politische Übereinkunft erreicht wurde, ist juristisch irrelevant). Aus diesem Grunde bedeutet die Aussage, dass die eigene Stimme sich geändert hat, erfordert stets unausgesprochen eine Neuauszählung der Stimmen (ohne Eröffnung einer neuen Abstimmungssitzung), um zu sehen ob die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit immer noch da ist. Fall sie nicht mehr vorhanden ist und die Gemeinsame Position dennoch angenommen wird, wäre sie rechtsungültig und könnte beim Europaischen Gerichtshof auf dieser Grundlage angefochten werden. [!2]
B-Tagesordnungspunkt
Anstatt all das obige bei einer Ratssitzung zu tun, ist es ratsam einen Brief an die Präsidentschaft im Vorfeld zu schreiben, und zu erklären, dass die Abstimmung sich geändert habe und zu fordern, dass die Richtlinie als B item (eine Sache die mehr Diskussion bedarf) gehandhabt werde. Die Begründung ist, dass die Umwandlung einer politischen Übereinkunft in eine Gemeinsame Position bei jedem Ratstreffen geschehen kann (z.B. könnte die Softwarepatentposition bestätigt werden bei einem Treffen zur Verteidigungspolitik oder zum Fischereiwesen). Es ist unwahrscheinlich, dass die Vertreter bei einem solchen Treffen wissen werden at such meetings will know the intricacies of the software patents case. Ein B-item wird dagegen immer von dem verantwortlichen Ratsausschuss behandelt.
Das Fragen für die Änderung eines A-Tagesodnungspunktes in einen B-Tagesordnungspunkt (durch Entfernen von der Tagesordnung) kann problemlos vonstatten gehen wie die Durchführungsbestimmungen des Rates in Artikel 3.8 zeigen:
- "However, an A item shall be withdrawn from the agenda, unless the Council decides otherwise, if a position on an A item might lead to further discussion thereof or if a member of the Council or the Commission so requests." [!3]
Wenn ein Vertreter die Ratspräsidentschaft informiert, dass die Position sich geändert hat und dieser Meinungsumschwung zu weiteren Diskussionen führen (oder falls man einfach darum fragt, dass der Punkt von der tagesordnung genommen werde), wird der Punkt von der Tagesordnung genommen sofern nicht der Rat anderweitig entscheidet (d.h., eine normale Mehrheit des Rastes ablehnt es von der Tagesordnung zu nehmen). Fall es davon genommen ist, wird es wahrscheinlich als B-Punkt in einer zukünftigen Ratssitzung zurückkehren, oder weiter im Coreper-Ausschuss diskutiert werden. Auf diese Weise kann man Probleme vermeiden, die von einem, auf der Tagesordnung einer Ratssitzung auftauchenden vollkommen beziehungslosen Sachverhalt.
Nichtsdestoweniger falls der Ministerrat (mit einer Mehrheit) weitere Diskussionen ablehnt, muss der allgemeinen Methode gefolgt werden und alle teilnehmenden Minister und Staatssekretäre müssen informiert werden über diesen Meinungswandel und die folgenden Schritte. In beiden Fällen muss die Abstimmungsänderung automatisch berücksichtigt werden, wenn geprüft wird, ob die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit noch existiert.
[!1] Lopez report page 15 point 2
[!2] Lopez report page 15-16 point 4
[!3] http://ue.eu.int/uedocs/cms_data/docs/2004/6/21/Councils%20rules%20of%20procedure.pdf
Hier weitere Informationen.
Howto Änderung der Abstimmung im Rat
Am 18 Mai wurde eine politische Übereinkunft für eine "Gemeinsame Position" erreicht, das ist noch nicht selsbt eine Gemeinsame Position. Das heisst, dass die am 18. Mai abgegebenen Stimmen nicht-bindende [!1] ist und unilateral geändert werden kann, sogar ohne nach einer neuen Abstimmung zu fragen. Nach solch einer Änderung werden die Stimmen neu ausgezählt, um zu sehen ob eine qualifizierte Mehrheit noch existiert.
Allgemeines
Im Artike l3.6 der Durchführungsbestimmungen des Ministerrates steht:
- "The provisional agenda shall be divided into Part A and Part B. Items for which approval by the Council is possible without discussion shall be included in Part A, but this does not exclude the possibility of any member of the Council or of the Commission expressing an opinion at the time of the approval of these items and having statements included in the minutes."
I.e., etwas wird normalerweise ein A item (= formality) auf der Agenda nachdem alle Diskussionen beendet sind und wenn eine Art von informellen Übereinkunft zuvor erreicht wirde (z.B. in Coreper, oder bei einem früheren Ratstreffen in der Form einer politischen Übereinkunft). Da solche informallen Übereinkommen keine juristische Bindung haben, ist ein einzelner Mitgleidsstaat freii seine Position zu ändern zwischen der Zeit, das die Übereinkunft zustande kam und dem Zeitpunkt, wenn der Sachverhalt auf der Agenda des Rates zur Abstimmung erscheint.
Die obige Regelung zeigt, dass es möglich sit diese Änderung des Herzens zu kommunizieren durch Willenserklärung "zum Zeitpunkt der Bestätigung dieser Punkte." Man beachte, das dies große Vorsicht erfordert, da sobald die Präsidentschaft fragt ob jedermann übereinstimme mit den Punkten, einer sofort zu reagieren hat und erklären muss die Stimme sei geändert.
Des Weiteren, da nur eine Gemeinsame Position selbst juristische Bindungskraft besitzt, muss eine qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der (die Situation, als die Politische Übereinkunft erreicht wurde, ist juristisch irrelevant). Aus diesem Grunde bedeutet die Aussage, dass die eigene Stimme sich geändert hat, erfordert stets unausgesprochen eine Neuauszählung der Stimmen (ohne Eröffnung einer neuen Abstimmungssitzung), um zu sehen ob die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit immer nich da ist. Fall sie nicht mehr vorhanden isrt und die Gemeinsame Position dennoch angenommen wird, wäre sie rechtsungültig und könnte beim Europaischen Gerichtshof auf dieser Grundlage angefochten werden. [!2]
B-Sache
Anstatt all das obige bei einer Ratssitzung zu tun, ist es ratsam einen Brief an die Präsidentschaft im Vorfeld zu schreiben, und zu erklären, dass die Abstimmung sich geändert habe und zu fordern, dass die Richtlinie als B-Sache (eine Sache die mehr Diskussion bedarf) gehandhabt werde. Die Begründung ist, dass die Umwandlung einer politischen Übereinkunft in eine Gemeinsame Position bei jedem Ratstreffen geschehen kann (z.B. könnte die Softwarepatentposition bestätigt werden bei einem Treffen zur Verteidigungspolitik oder zum Firschreiwesen). Es isr unwahrscheinlich, dass die Vertreter bei einem solchen Treffen wissen werden at such meetings will know the intricacies of the software patents case. Ein B-item wird dagegen immer von dem verantwortlichen Ratsausschuss behandelt.
Das Fragen für die Änderung eines A-item in ein B-item (durch Entfernen von der Agenda) kann problemlos vonstatten gehen wie die Durchführungsbestimmungen des Rates in Artikel 3.8 zeigen:
- "However, an A item shall be withdrawn from the agenda, unless the Council decides otherwise, if a position on an A item might lead to further discussion thereof or if a member of the Council or the Commission so requests." [!3]
Wenn ein Vertreter die Ratspräsidentschaft informiert, dass die Position sich geändert hat und dieser Meinungsumschwung zu weiteren Diskussionen führen (oder falls man einfach darum fragt, dass der Punkt von der tagesordnung genommen werde), wird der Punkt von der Tagesordnung genommen sofern nicht der Rat anderweitig entscheidet (d.h., eine normale Mehrheit des Rastes ablehnt es von der Tagesordnung zu nehmen). Fall es davon genommen isrt, wird es wahrscheinlich als B-Punkt in einer zukünftigen Ratssitzung zurückkehren, oder weiter im Coreper-Ausschuss diskutiert werden. Auf diese Weise kann man Probleme vermeiden, die von einem, auf der tagesordnung einer Ratssitzung auftauchenden vollkommen beziehungslosen Sachverhalt.
Nichtsdestoweniger falls der Ministerrat (mit einer Mehrheit) weitere Diskussionen ablehnt, muss der allgemeinen Methode gefolgt werden und alle teilnehmenden Minister und Staatassekretäre müssen informiert werden über diesen Meinungswandel und die folgenden Schritte. In beiden Fällen muss die Abstimmungsänderung automatisch berücksichtigt werden, wenn geprüft wird, ob die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit noch existiert.
[!1] Lopez report page 15 point 2
[!2] Lopez report page 15-16 point 4
[!3] http://ue.eu.int/uedocs/cms_data/docs/2004/6/21/Councils%20rules%20of%20procedure.pdf
