2004-07-07 Regierung versteckt sich hinter neuem Welp-Standardbrief
Die Bundesregierung speist Kritiker der Softwarepatentierung mit den seit Jahren bekannten und immer wieder kritisierten Irreführungen und Falschaussagen ab.
Diesmal muss allerdings der Patentreferent Dietrich Welp persönlich mit seinem Namen dafür einstehen.
Alle Schreiben an Zypries, Hartenbach, Geiger u.a. werden durch folgenden Standardbrief von Welp beantwortet. Auf Fragen wird nicht eingegangen.
- Bundesministerium der Justiz Berlin, den 7. Juli 2004 Geschäftszeichen: III B 4-zu 9522/1-11(25)II-31 618/2004 Sehr geehrter Herr X, Frau Bundesministerin Zypries, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hartenbach und Herr Staatssekretär Prof.Dr.Geiger danken Ihnen für Ihre Schreiben zur geplanten EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Sie haben mich gebeten Ihnen zu antworten. Ziel der geplanten Richtlinie ist es, die Patentierungspraxis im Bereich der computerimplementierten Erfindungen in Europa zu harmonisieren. Es wird insbesondere gegenüber der deutschen Rechtslage also weder eine neue Patentierungsmöglichkeit geschaffen oder auch nur erweitert, noch gar - wie oft behauptet - ein "illegaler" Zustand legalisiert. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist es, die Grenzen der Patentierbarkeit im Bereich der computerimplementierten Erfindungen klarer festzulegen. Die Patentierung von Algorithmen oder von Geschäftsmethoden bleibt danach eindeutig ausgeschlossen. Nach der Richtlinie sollen nämlich - wie nach geltendem Recht - nur Erfindungen auf einem Gebiet der Technik patentiert werden können. Voraussetzung einer Patentierung sind dabei allerdings stets Neuheit, Technizität, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung. Soweit eine Erfindung eine solche technische Lösung enthält und sich dabei auch eines Computerprogramms bedient (z.B. prozessorgesteuerte Robotertechnik), soll es bei der Möglichkeit der Patentierung bleiben. Diese Möglichkeit ist für die innovative technische Industrie in Deutschland und Europa auch wichtig und von großer wirtschaftlicher Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Bundesregierung hat sich im europäischen Ministerrat dabei immer auch dafür eingesetzt, eine klare Begrenzung der Patentierung computerimplementierter Erfindungen zu formulieren. Sie hat aus diesem Grund den von der irischen Präsidentschaft im Vorfeld des Wettbewerbsfähigkeitsrates vorgelegten Kompromissvorschlag als nicht ausreichend angesehen. Die deutsche Delegation hat dementsprechend den Text in der Sitzung vom 18. Mai zunächst nicht akzeptiert. Daraufhin kam es zu intensiven Kompromissverhandlungen. Hierbei ist es der deutschen Delegation gelungen, zentrale Punkte durchzusetzen, die die Anforderungen an die Patentierung deutlich erhöhen. Konkret wurde bei der von uns geforderten Verbesserung des Art.2b des Richtlinienentwurfs erreicht, dass für den technischen Beitrag, den die Erfindung leisten muss, eine eigene Neuheitsprüfung eingeführt wird. Auch die Streichung des Erwägungsgrundes 13 (missverständliches Technizitätskonzept) konnte die deutsche Delegation durchsetzen. Darüber hinaus sind die Gedanken des Erwägungsgrundes 7a (keine Patentierbarkeit von Computerprogrammen als solche) nun ausdrücklich in den Richtlinientext selbst (Art.4a Abs. 1 und 2) aufgenommen worden. Mit diesen Verbesserungen wird klargestellt, dass ein Computerprogramm als solches, insbesondere seine Ausdrucksform in Quellcode, Objektcode oder irgendeiner anderen Form, keine patentierbare Erfindung darstellen kann. Ferner wird nun bestimmt, dass es gerade der technische Beitrag einer Erfindung ist, der neu und erfinderisch sein muss, damit diese patentiert werden kann. Angesichts dieses Verhandlungsergebnisses sah sich die deutsche Delegation in der Lage, dem "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates zuzustimmen. Noch ein Wort zu dem häufig geäußerten Vorwurf, der Rat der Europäischen Union ignoriere oder missachte die Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom September 2003, weil der "Gemeinsame Standpunkt" des Rates den Inhalt der Beschlüsse nur zum Teil übernommen habe. Dies ist nicht richtig. Richtlinien werden nach dem EU-Vertrag - wie demnächst auch in der neuen EU-Verfassung geregelt - vom Rat und vom Parlament gemeinsam erlassen. Beide sind in diesem Verfahren gleichrangig. Sie müssen sich auf eine gemeinsame Position einigen. Andernfalls wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, ähnlich wie in Deutschland der Vermittlungsausschuss bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat aktiv wird. Im Vergleich mit früheren Entwürfen der Kommision ist im Übrigen der nun verabschiedete "Gemeinsame Standpunkt" des Rates deutlich verbessert. Dies ist maßgeblich auf die Aktivitäten der deutschen Regierung im Rat zurückzuführen. Im Ergebnis bietet die Richtlinie in der nun vorliegenden Form eine Chance, die derzeit noch bestehenden rechtlichen Unsicherheiten und unterschiedlichen Handhabungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zu beseitigen. Mit der Harmonisierung wird für die Zukunft damit auch größere Rechtssicherheit geschaffen. Die Grenzen für die Patentierung Software gestützter technischer Lösungen werden dabei enger und in jedem Falle schärfer gezogen als bisher. Dadurch dürften die meisten der von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen unbegründet sein. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf den Beitrag von Frau Bundesministerin Brigitte
Zypries bei heise online verweisen: http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/47462. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Welp
Kommentare
Juergen Ernst - Untertitel: Oder wie die Richtlinie es schafft, dass "der Schwanz mit dem Hund wedelt"...
