Wuermling040519De

Joachim Würmling(CSU) will Ratsrichtlinie

Der Europabgeordnete Joachim Würmling der CSU, der als Schattenberichterstatter für deutsche Christdemokraten im Europaparlament in der Frage der Softwarepatentierung fungierte, kommentiert in einem Brief vom 19.05.04 die Ratsentscheidung und seine vermeintlichen Inhalte. Offensichtlich lag ihm der Inhalt der Richtlinie zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Schreibens nicht vor. Würmling war in Entwicklerkreisen im September heftig kritisiert worden, weil er ausgerechnet den Fall des amerikanischen Patentfreibeuters Eoalas in seinem Standardschreiben als Beispiel für den Erfolg eines Softwarehauses durch Softwarepatente bezeichnete. Würmling ist persönlich mit dem Patentwesen verbunden. Gegenüber den Kritikern und der Zielgruppe der Richtlinie (den "bestraften Entwicklern" s.u.) zeigte er sich beratungsresistent und verweigerte konsequent den Dialog mit Personen, die nicht aus dem Patentwesen stammen.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wuermeling: Positives Signal für Innovationsstandort Europa Ratsbeschluss zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen: Stärkung der Rechtssicherheit und des Innovationsstandorts Europa

Brüssel/Bayreuth.

Mit der Annahme des Gemeinsamen Standpunkts schlägt der Rat eine Vernunftlinie ein. "Totale Verweigerung von Patentschutz bedeutet eine Bestrafung der Entwickler."

Als einen "deutlichen Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und als Stärkung des Technologiestandorts Europa" begrüßt Joachim Wuermeling, EVP-Berichterstatter zu der Richtlinie und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe, die im Rat gefundene Einigung. Gerade innovative kleine und mittelständische Unternehmen profitierten vom Patentschutz. Die vom EP beschlossenen zu weitgehenden Ausnahmen von der Patentierbarkeit habe der Rat korrigiert. Damit habe er sich, anders als das Parlament, erfreulicherweise nicht vom irrationalen Druck der Richtliniengegner beeinflussen lassen. Die Vernunft habe der Panikmache standgehalten. "Ohne eine Richtlinie gäbe es in Europa weiterhin unterschiedliche Patentierungspraktiken. Diese würden dann fortgesetzt, auch mit der Gefahr der Patentierung nicht schützenswerter Erfindungen." Daher sei die Richtlinie auch im Interesse derer, die zu Recht ein Abdriften in eine zu ausschweifende Patentierbarkeit befürchten.

Nicht alles, was durch einen Computer ausgeführt wird, soll automatisch technisch und damit patentierbar sein. Andererseits dürfe man aber auch nicht Software in Verbindung mit einer technischen Innovation, wie sie beispielsweise bei ABS-Steuergeräten in PKW verwendet wird, vom Patentschutz ausschließen. Die vom Parlament geforderten notwendigen Leitplanken zum Schutz vor einem Abdriften in eine unbeschränkte Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden, Naturgesetzen oder Computerprogrammen als solchen habe der Rat übernommen. Wuermeling hofft daher, dass der Ratsstandpunkt vom Parlament in zweiter Lesung gebilligt wird.

Weitere Informationen:

Dr. Joachim Wuermeling

Brüssel: 0032-2-284-5711 Mobil: 0049-171-8598149

http://www.waehlt-wieder-wuermeling.de/pdf/presseberichte/softwarpatenteRat.pdf

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